Noch im Oktober muss die Einigung von den Airlines angenommen werden. So müssen Fluggesellschaften ihre Start- und Landerechte in der EU künftig wieder stärker nutzen, um diese nicht zu verlieren.

Vertreter der EU-Staaten haben sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass nach coronabedingten Ausnahmen für die Wintersaison wieder nahezu die Standardnutzung der sogenannten Slots gelten soll.

Hintergrund sind EU-Regeln, die für fairen Wettbewerb sorgen sollen. Damit eine Fluggesellschaft die wichtigen Slots an beliebten Flughäfen behalten darf, muss sie diese auch nutzen. Eigentlich gilt dafür eine Quote von 80 Prozent. Die Einigung vom Mittwoch sieht für den Winterflugplan noch eine leicht reduzierte Quote von 75 Prozent vor, wie aus einer Mitteilung des Rats der EU-Staaten hervorgeht.

Während der Corona-Pandemie sollten Leerflüge vermieden werden

Um Leerflüge zu vermeiden, war diese Regel während der Corona-Pandemie von der EU-Kommission teils komplett ausgesetzt worden. Mit der Normalisierung des Flugverkehrs wurde sie dann nach und nach angepasst.

Wie es am Mittwoch weiter hieß, soll die EU-Kommission die Vorschriften etwa in einer Gesundheitskrise oder wegen des Krieges falls nötig wieder ändern können. Darüber hinaus könnten Airlines nicht genutzte Slots künftig in begründeten Fällen anrechnen lassen, hieß es. Die Einigung muss von den EU-Staaten noch formell angenommen werden, was voraussichtlich am 17. Oktober geschehen wird.

dpa