Der Flugzeugabsturz von Überlingen und die Folgen
30.06.2017 Überlingen (dpa) – Am 1. Juli 2002 prallen bei Überlingen am Bodensee eine Tupolew-Passagiermaschine mit 69 Menschen an Bord und eine mit zwei Piloten besetzte Fracht-Boeing des Kurierdienstes DHL zusammen. Alle 71 Menschen kommen ums Leben. Eine Übersicht über die Ereignisse seit der Katastrophe: 2. Juli 2002: Bei der Suche nach Wrackteilen und Opfern […]
30.06.2017
Überlingen (dpa) – Am 1. Juli 2002 prallen bei Überlingen am Bodensee eine Tupolew-Passagiermaschine mit 69 Menschen an Bord und eine mit zwei Piloten besetzte Fracht-Boeing des Kurierdienstes DHL zusammen. Alle 71 Menschen kommen ums Leben.
Eine Übersicht über die Ereignisse seit der Katastrophe:
2. Juli 2002: Bei der Suche nach Wrackteilen und Opfern sind in den Tagen nach dem Absturz bis zu 1250 Beamte beteiligt. Es ist der bundesweit größte Polizeieinsatz dieser Art.
27. Juni 2003: Die Schweizer Flugsicherung Skyguide, Deutschland und die Schweiz bilden einen gemeinsamen Entschädigungsfonds. Berlin und Bern zahlen je zehn Millionen US-Dollar ein, die Summe von Skyguide wird nicht genannt.
24. Februar 2004: Der Fluglotse der Unglücksnacht wird an seinem Wohnort in Zürich-Kloten erstochen. Der 36-jährige Däne war nach der Katastrophe suspendiert worden, blieb aber Skyguide-Angestellter.
26. Februar 2004: Als Tatverdächtiger wird nach dem Tod des Lotsen ein Bauingenieur aus der russischen Teilrepublik Nordossetien festgenommen, der seine Familie bei dem Unglück verloren hatte.
3. Mai 2004: In Überlingen wird eine Gedenkstätte für die 71 Todesopfer eingeweiht.
19. Mai 2004: Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig nennt in ihrem Abschlussbericht technische Mängel sowie menschliche Fehler bei Skyguide und in der russischen Unglücksmaschine als Ursachen des Zusammenstoßes.
29. Juni 2005: Bashkirian Airlines reicht beim Landgericht Konstanz Zivilklage gegen die Bundesrepublik wegen mangelnder Flugsicherung ein.
26. Oktober 2005: Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilt den russischen Bauingenieur wegen vorsätzlicher Tötung des Lotsen der Unglücksnacht zu acht Jahren Haft.
27. Juli 2006: Das Landgericht Konstanz gibt der Klage der Bashkirian Airlines statt und verurteilt Deutschland zu Schadenersatz. Die Überwachung des Luftraums sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Deutschland müsse für die Fehler von Skyguide haften.
18. Dezember 2006: 30 Opferfamilien werden Entschädigungen im Zuge eines Schweizer Staatshaftungsverfahren zugesprochen. Gegen diese verwaltungsgerichtliche Entscheidung legen sie Rechtsmittel ein, weil ihnen die Summe nicht angemessen erscheint. Angehörige der anderen 41 Toten haben bereits früher im Zuge eines außergerichtlichen Vergleichs Schadenersatz aus dem gemeinsamen Pool erhalten.
15. bis 30. Mai 2007: Acht Skyguide-Mitarbeiter stehen vor dem Bezirksgericht im schweizerischen Bülach wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft beantragt Bewährungsstrafen zwischen 6 und 15 Monaten. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Mit Prozessbeginn werden die Angeklagten von Skyguide freigestellt.
3. Juli 2007: Das Obergericht des Kantons Zürich verringert die Haftstrafe für den wegen der Tötung des Lotsen verurteilten Russen wegen verminderter Schuldfähigkeit auf fünf Jahre und drei Monate. Die Staatsanwaltschaft legt Widerspruch beim Bundesgericht ein.
4. September 2007: Vier Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung Skyguide werden zu Bewährungsstrafen verurteilt, das Bezirksgericht im schweizerischen Bülach befindet sie der fahrlässigen Tötung für schuldig. In der Begründung heißt es, drei von ihnen seien durch Unterlassen schuldig geworden – sie hätten für menschliches und technisches Versagen keine hinreichende Vorsorge getroffen. So war es nach Ansicht des Gerichts unzulässig, dass nachts jeweils nur ein Fluglotse im Zürcher Kontrollzentrum am Radar arbeitete.
8. November 2007: Der verurteilte Russe kommt frei. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne bestätigte die Strafe von fünfeinviertel Jahren Haft für den 51-Jährigen. Da der Bauingenieur bereits zwei Drittel davon abgesessen hat, muss er entlassen werden. Nach seiner Haftentlassung wird er wie ein Held in Moskau empfangen.
18. September 2008: Das Konstanzer Landgericht weist die Schadenersatzklage einer Schweizer Versicherung gegen die Fluglinie Bashkirian Airlines ab. Sie wollte vom Insolvenzverwalter der zwischenzeitlich insolventen Fluggesellschaft umgerechnet rund 2,5 Millionen Euro zurückbekommen, die sie als Entschädigung an Hinterbliebene und für Sachschäden bezahlt hatte.
29. Januar 2009: Ein spanisches Gericht in Barcelona verurteilt die Fluglinie Bashkirian Airlines zur Zahlung von Schadenersatz. Das Unternehmen muss den Familien von 30 Kindern, die bei der Kollision ums Leben gekommen waren, jeweils 20 400 Dollar (15 600 Euro) zahlen.