Coronavirus: EU-Kommission will Gesetz gegen Geisterflüge vorlegen
Brüssel (dpa) – Wegen zahlreicher Leerflüge infolge des neuartigen Coronavirus will die EU-Kommission so schnell wie möglich einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. «Der Coronavirus-Ausbruch hat große Auswirkungen auf die europäische und die internationale Luftfahrtindustrie», sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag in Brüssel. Die Situation verschlechtere sich täglich, und weiterer Rückgang sei zu erwarten. Deshalb […]
Brüssel (dpa) – Wegen zahlreicher Leerflüge infolge des neuartigen Coronavirus will die EU-Kommission so schnell wie möglich einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. «Der Coronavirus-Ausbruch hat große Auswirkungen auf die europäische und die internationale Luftfahrtindustrie», sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag in Brüssel. Die Situation verschlechtere sich täglich, und weiterer Rückgang sei zu erwarten.
Deshalb wolle die EU-Behörde mit Blick auf die Flughafen-Slots schnell ein neues Gesetz vorschlagen, über das Europaparlament und EU-Staaten dann noch verhandeln müssten. Man wolle es den Airlines einfacher machen, ihre Slots zu behalten – selbst wenn sie sie nicht nutzten.
Fluggesellschaften müssen ihre Start- und Landerechte an großen Verkehrsflughäfen während eines Flugplans zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um die gleichen Slots in der folgenden Saison zu behalten. Weil die Fluggastzahlen infolge der Coronavirus-Krise deutlich zurückgegangen sind, haben etliche Airlines ihre Flugpläne in den vergangenen Wochen stark zusammengestrichen. Damit laufen sie Gefahr, ihre Start- und Landerechte zu verlieren.
Von der Leyen sprach am Dienstag von einer zeitweisen Maßnahme, die sowohl der Industrie als auch der Umwelt zugute kommen solle. Vor allem von kleineren Fluggesellschaften würde dies Druck nehmen. Zudem würden unnötige Emissionen durch sogenannten Geisterflüge vermieden.
Bei Flügen von und nach China und Hongkong waren die Slot-Koordinatoren der EU schon übereingekommen, dass die Unternehmen in Bezug auf die Start- und Landerechte «höhere Gewalt» geltend machen und ihre Slots unter bestimmten Bedingungen behalten können. Bei Flügen zu anderen Zielen wertet die Kommission ihren Angaben zufolge derzeit alle vorhandenen Daten über die Auswirkungen von Covid-19 auf die Branche aus.
dpa wim xx n1 bvi