Wien (dpa) – Der Ton zwischen Österreich und Deutschland im Streit um die Pkw-Maut wird immer schärfer. Berlin argumentiert, selbst nur wie sein Nachbarland zu handeln und die eigenen Bürger zu entlasten. Ein Faktencheck über die Kosten und Kompensationen in Österreich:  MAUT: Vor 20 Jahren wurde die Pkw-Maut in der Alpenrepublik eingeführt. Die Vignette, auch […]

Wien (dpa) – Der Ton zwischen Österreich und Deutschland im Streit um die Pkw-Maut wird immer schärfer. Berlin argumentiert, selbst nur wie sein Nachbarland zu handeln und die eigenen Bürger zu entlasten. Ein Faktencheck über die Kosten und Kompensationen in Österreich: 

MAUT: Vor 20 Jahren wurde die Pkw-Maut in der Alpenrepublik eingeführt. Die Vignette, auch «Autobahnpickerl» genannt, war geboren. Jeder eingezahlte Schilling und später jeder Euro fließt seitdem in den Straßenbau. Der Unterhalt der rund 2200 Kilometer langen Autobahnen, ihrer Tunnel und Brücken sowie Neubauten werden ausschließlich dadurch finanziert. 2015 kam es dadurch zu Maut-Einnahmen von 1,86 Milliarden Euro. 2017 kostet die türkisfarbene Jahresvignette für Autos 86,40 Euro. Die billigste Variante für zehn Tage ist für 8,90 Euro zu bekommen. Schwerbehinderte können sich von der Maut befreien lassen.

SONDERMAUT: Auf einigen Strecken, wie der Brenner- oder der Karawankenautobahn, wird wegen der teuren Instandhaltung eine zusätzliche Abgabe eingehoben. Mit Jahresvignette bekommt man unabhängig vom Wohnsitz eine Ermäßigung für eine Jahreskarte auf dieser Strecke.

KFZ-STEUER: Jeder Auto- und Motorradfahrer in Österreich muss zusätzlich – unabhängig davon, wie viel er fährt – die sogenannte motorbezogene Versicherungssteuer abführen. Die Höhe der Kfz-Steuer berechnet sich nach der Leistung des Verbrennungsmotors. Elektroautos sind daher ausgenommen.

MEHRWERTSTEUER: Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs müssen Besitzer den regulären Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent zahlen.

NOVA: Bei jedem Fahrzeug, das in Österreich zum ersten Mal zum Verkehr zugelassen wird, ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) fällig. Der einmalige Beitrag setzt sich zusammen aus den CO2-Emissionen oder dem Hubraum des Fahrzeugs. Ausnahmen gibt es etwa für Besitzer von Elektroautos, Oldtimern oder von Vorführfahrzeugen.

PENDLERPAUSCHALE: Die Vergütung wurde in den 1970er-Jahren eingeführt. Sie soll Arbeitnehmern hohe Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurückerstatten – und zwar unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Auch deutsche Pendler haben Anrecht darauf. Insgesamt bekommen in Österreich rund 1,3 Millionen Erwerbstätige die Pauschale. Das bedeutet für den Staat einen jährlichen Steuerausfall von rund 600 Millionen Euro. Die Höhe berechnet sich nach der zurückgelegten Strecke. Die große Pauschale bekommen Autofahrer nur dann ausgezahlt, wenn die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Als Beispiel bekommt ein Pkw-Fahrer ohne öffentliche Anbindung mit einer 40 Kilometer entfernten Arbeitsstelle 214 Euro im Monat. Zusätzlich dazu stehen ihm einmal jährlich als steuerlicher Absetzbetrag 80 Euro als PENDLEREURO zu.