Berlin (dpa) – Am 24. März 2015 zerschellte ein Airbus der Lufthansa-Tochter Germanwings auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen. Was danach geschah: 26. März 2015: Die Auswertung des Stimmenrekorders nährt den Verdacht, dass der Copilot Andreas Lubitz den Airbus mit Absicht in die Katastrophe steuerte. 30. März: Es wird offiziell mitgeteilt, […]

Berlin (dpa) – Am 24. März 2015 zerschellte ein Airbus der Lufthansa-Tochter Germanwings auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen. Was danach geschah:

26. März 2015: Die Auswertung des Stimmenrekorders nährt den Verdacht, dass der Copilot Andreas Lubitz den Airbus mit Absicht in die Katastrophe steuerte.

30. März: Es wird offiziell mitgeteilt, dass der Copilot vor Jahren als suizidgefährdet eingestuft wurde und sich in Psychotherapie befand.

17. April: Bei einer Trauerfeier mit rund 1400 Gästen im Kölner Dom gedenken Angehörige und Staatsspitze der Opfer.

6. Mai: Nach dem Zwischenbericht der französischen Flugsicherheitsbehörde hatte der Copilot ein erkennbares Ziel: «das Flugzeug auf den Boden stürzen zu lassen».

11. Juni: Der Copilot war nach Angaben der französischen Staatsanwaltschaft fluguntauglich. Zu diesem Urteil seien mehrere Ärzte gekommen.

18. Juni: Die Staatsanwaltschaft in Marseille leitet ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Es soll auch eine mögliche Verantwortung von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa geklärt werden.

24. Juli: Hunderte Hinterbliebene der Katastrophe trauern im Bergdorf Le Vernet nahe der Absturzstelle.

29. Dezember: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigt an, Kontrollen auf Alkohol und Drogen für Piloten einzuführen. Ein Gesetzentwurf der Regierung wird im Februar 2016 bekannt.

17. Februar 2016: Nach eigenen Angaben haben Lufthansa und Germanwings bisher 11,2 Millionen Euro an Vorschusszahlungen und Schmerzensgeld an die Angehörigen der Absturzopfer gezahlt.

4. März: Ein deutscher Anwalt teilt mit, dass sich eine Zivilklage von Hinterbliebenen gegen die Flugschule der Lufthansa im US-Staat Arizona richten soll. Dort sei der Copilot ausgebildet worden. Germanwings entgegnet, dass US-Recht aus Sicht des Unternehmens keine Anwendung finde.

13. März: Als Konsequenz aus der Katastrophe fordert die französische Untersuchungsbehörde BEA in ihrem Abschlussbericht routinemäßige Überprüfungen bei Ausfällen von Piloten. Außerdem verlangt die Behörde klare internationale Regeln zur Schweigepflicht von Ärzten: Gesundheitsdienstleister sollten die Behörden informieren, wenn die Gesundheit eines Patienten die öffentliche Sicherheit gefährde.