Darmstadt (dpa) – Das Arbeitsgericht Darmstadt hat den Flugbegleiter-Streik bei der Lufthansa in Frankfurt und München genehmigt. Die Gewerkschaft Ufo habe das Streikziel hinreichend bestimmt, der Antrag der Lufthansa auf Stopp wurde abgelehnt, begründete das Gericht in der Nacht zum Mittwoch. Die Lufthansa hatte eine einstweilige Verfügung gegen den seit Freitag laufenden Arbeitskampf eingereicht. Die […]

Darmstadt (dpa) – Das Arbeitsgericht Darmstadt hat den Flugbegleiter-Streik bei der Lufthansa in Frankfurt und München genehmigt. Die Gewerkschaft Ufo habe das Streikziel hinreichend bestimmt, der Antrag der Lufthansa auf Stopp wurde abgelehnt, begründete das Gericht in der Nacht zum Mittwoch.

Die Lufthansa hatte eine einstweilige Verfügung gegen den seit Freitag laufenden Arbeitskampf eingereicht. Die Gewerkschaft will bis diesen Freitag weiter streiken.

Zuvor war der Vorschlag des Gerichts gescheitert, dass beide Seiten sich auf ein Spitzengespräch mit einem sofortigen Stopp des Streiks einigen. «Wir haben einen Versuch unternommen, der nichts mehr bringt», sagte Richter Rainer Lösch. «Da sind wir jetzt.»

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte den Arbeitskampf am Dienstag allerdings für rechtswidrig erklärt, da die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert habe. Auch hier hatte die Lufthansa eine einstweilige Verfügung eingereicht. Die Entscheidung bezog sich aber nur auf den Dienstag und den Standort Düsseldorf.

Für Mittwoch hat die Lufthansa wegen des Streiks 930 Flüge an den Airports Frankfurt, München und Düsseldorf gestrichen. Von den Annullierungen sind insgesamt fast 100 000 Kunden betroffen, wie das Unternehmen mitteilte.