Der Streit um die Übergangsrente der Flugbegleiter
Frankfurt/Berlin (dpa) – Der Tarifkonflikt zwischen der Lufthansa und den Flugbegleitern läuft nun schon fast zwei Jahre. Auf der Agenda stehen zahlreiche verschiedene Themen. Ein wichtiger Punkt neben der Vergütung der 19 000 Flugbegleiter ist deren Alters- und Übergangsversorgung. Ein Schlichtungsversuch scheiterte hier schon im Sommer. Von der Lufthansa liegt derzeit folgender Vorschlag auf dem […]
Frankfurt/Berlin (dpa) – Der Tarifkonflikt zwischen der Lufthansa und den Flugbegleitern läuft nun schon fast zwei Jahre. Auf der Agenda stehen zahlreiche verschiedene Themen. Ein wichtiger Punkt neben der Vergütung der 19 000 Flugbegleiter ist deren Alters- und Übergangsversorgung. Ein Schlichtungsversuch scheiterte hier schon im Sommer.
Von der Lufthansa liegt derzeit folgender Vorschlag auf dem Tisch: Wie bisher sollen die Flugbegleiter mit 55 Jahren ausscheiden können, allerdings mit Abschlägen bei der Übergangsrente. Bisher garantiert die Lufthansa die Höhe des Vorsorgevermögens mit einer Verzinsung von 6 bis 7 Prozent. In dem neuen Konzept ist keine feste Verzinsung mehr vorgesehen, sie soll stattdessen von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig sein. Heißt: Künftig müssten die Beschäftigten das Risiko der Zinsentwicklung tragen, nicht mehr der Konzern.
Die Lufthansa rechnet vor, dass künftig ab 56 Jahren ein Ausstieg aus dem Berufsleben – bei einer Verzinsung des Vorsorgevermögens von 5,5 Prozent – ohne Abschläge möglich wäre. Derzeit ist eine Verzinsung in dieser Höhe aber eher unwahrscheinlich.
Bei der Betriebsrente soll gelten: Wer länger fliegt, bekommt auch mehr Geld. Das ist bisher anders: Wenn die Übergangsrente nicht in Anspruch genommen wird, verfällt sie. Nach Berechnungen von Lufthansa kann es bei dem neuen Konzept so weit gehen, dass ein Flugbegleiter, der bis zum Alter von 65 Jahren fliegt, eine Rente auf dem Niveau seines letzten Gehalts bekommt.
Ufo hat am Montag angekündigt, der Lufthansa vor einem Streik nochmals eine letzte Einzelforderung bezüglich der Übergangsversorgung vorlegen zu wollen.