Einfuhr von Alkohol aus Nicht-EU-Ländern: Abgaben beachten
Potsdam (dpa/tmn) – Zwei Flaschen kubanischer Rum als Souvenir? Dafür müssen Reisende am Flughafen in Deutschland bereits Abgaben zahlen. Denn für die Einfuhr von Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkohol aus Nicht-EU-Staaten gilt eine Freimenge von lediglich 1 Liter. Alternativ dürfen es maximal zwei Liter Alkoholika sein, die weniger als 22 Prozent Alkohol enthalten. Darauf weist […]
Potsdam (dpa/tmn) – Zwei Flaschen kubanischer Rum als Souvenir? Dafür müssen Reisende am Flughafen in Deutschland bereits Abgaben zahlen. Denn für die Einfuhr von Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkohol aus Nicht-EU-Staaten gilt eine Freimenge von lediglich 1 Liter. Alternativ dürfen es maximal zwei Liter Alkoholika sein, die weniger als 22 Prozent Alkohol enthalten. Darauf weist das Hauptzollamt in Potsdam hin. Bei Schaumweinen sind 4 Liter erlaubt, bei Bier 16 Liter. Werden diese Mengen überschritten, muss der Reisende Einfuhrabgaben zahlen. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro liegen diese pauschal bei 17,5 Prozent.