Beim Einsatz von Drohnen müssen Vorschriften beachtet werden
Hannover (dpa) – In Deutschland ist der Betrieb sogenannter Drohnen im zivilen Bereich aus Sicherheitsgründen nur in engen Grenzen erlaubt. Wird ein solches unbemanntes Fluggerät lediglich für Sportzwecke oder als Freizeitvergnügen genutzt, so sind die Vorgaben für Flugmodelle maßgeblich. Es kann dann ohne Genehmigung fliegen – vorausgesetzt, es wiegt nicht mehr als fünf Kilogramm, bleibt […]
Hannover (dpa) – In Deutschland ist der Betrieb sogenannter Drohnen im zivilen Bereich aus Sicherheitsgründen nur in engen Grenzen erlaubt. Wird ein solches unbemanntes Fluggerät lediglich für Sportzwecke oder als Freizeitvergnügen genutzt, so sind die Vorgaben für Flugmodelle maßgeblich. Es kann dann ohne Genehmigung fliegen – vorausgesetzt, es wiegt nicht mehr als fünf Kilogramm, bleibt in Sichtweite desjenigen, der es steuert, und wird nur außerhalb von Flugplatzgeländen betrieben. Hat die Drohne einen Verbrennungsmotor, darf sie nur mehr als 1,5 Kilometer von Wohngebieten entfernt eingesetzt werden.
Dient die Drohne gewerblichen Zwecken, greifen die Bestimmungen für unbemannte Luftfahrtsysteme. Für deren Betrieb braucht man in Deutschland eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden der Länder, die auch prüfen, ob datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Das Gerät darf nicht schwerer als 25 Kilogramm sein und muss in Sichtweite des Steuerers fliegen. Zu den Grundregeln gehört zudem eine maximale Flughöhe von 100 Metern. Auch soll die Drohne nicht über Menschen und Menschenansammlungen betrieben werden. Das gilt unter anderem für Justizvollzugsanstalten. Beim Einsatz innerhalb geschlossener Ortschaften muss die zuständige Dienststelle zuvor informiert werden.