Karlsruhe (dpa) – Der Luftraum über Deutschland gleicht einem großen Puzzle: Er ist in sogenannte Fluginformationsgebiete unterteilt, die Radarkontrollzentralen zugeordnet sind. Diese sind jeweils für bestimmte Sektoren zuständig, die von einem Zweierteam überwacht werden: von einem Radar- und einem Koordinationslotsen. Jeder Pilot, der nach Instrumentenflugregeln fliegt, wird von den Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) kontrolliert. Der […]

Karlsruhe (dpa) – Der Luftraum über Deutschland gleicht einem großen Puzzle: Er ist in sogenannte Fluginformationsgebiete unterteilt, die Radarkontrollzentralen zugeordnet sind. Diese sind jeweils für bestimmte Sektoren zuständig, die von einem Zweierteam überwacht werden: von einem Radar- und einem Koordinationslotsen.

Jeder Pilot, der nach Instrumentenflugregeln fliegt, wird von den Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) kontrolliert. Der Lotse staffelt die Maschinen vertikal mit mindestens 1000 Fuß (rund 300 Meter) und horizontal zwischen 2,5 und 6 nautischen Meilen Abstand (4,6 bis 11,1 Kilometer).

Fliegt der Pilot nach Sichtflugregeln und nicht nach Instrumenten, ist er nach DFS-Angaben selbst dafür verantwortlich, den Abstand zu anderen Flugzeugen einzuhalten. Er wird nicht von der DFS kontrolliert und darf bestimmte Lufträume nicht nutzen.

Die DFS mit Sitz im hessischen Langen ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Sie ist bundesweit an 16 internationalen Flughäfen und über die Tochterfirma The Tower Company an neun Regionalflughäfen vertreten.