Vorruhestand – lukrative Regelung für wenige
Frankfurt/Main (dpa) – Im gegenwärtigen Tarifkonflikt der Piloten geht es der Vereinigung Cockpit um Übergangsrenten bei Lufthansa, Germanwings und Lufthansa Cargo. Im Schnitt gehen Lufthansa-Kapitäne derzeit mit knapp 59 Jahren in den vom Unternehmen bezahlten Vorruhestand. Lufthansa will das Eintrittsalter merklich erhöhen. Für die meisten Arbeitnehmer gibt es keine Möglichkeit eines finanziell gut gepolsterten Vorruhestands […]
Frankfurt/Main (dpa) – Im gegenwärtigen Tarifkonflikt der Piloten geht es der Vereinigung Cockpit um Übergangsrenten bei Lufthansa, Germanwings und Lufthansa Cargo. Im Schnitt gehen Lufthansa-Kapitäne derzeit mit knapp 59 Jahren in den vom Unternehmen bezahlten Vorruhestand. Lufthansa will das Eintrittsalter merklich erhöhen. Für die meisten Arbeitnehmer gibt es keine Möglichkeit eines finanziell gut gepolsterten Vorruhestands – bis auf einige Ausnahmen:
FLUGLOTSEN: Eine besonders komfortable Regelung genießen die Fluglotsen der ebenfalls einst staatlichen Deutschen Flugsicherung (DFS). Spätestens mit 55 ist für sie Schluss. Die vom Arbeitgeber allein bezahlte Übergangsversorgung greift dann mit 70 Prozent vom letzten Brutto-Gehalt. Sie wird bis zum frühestmöglichen Renteneintritt mit 63 Jahren gezahlt. Prinzipiell können Lotsen laut DFS auch schon mit 52 gehen, müssen dann aber Abschläge hinnehmen.
POLIZEI, FEUERWEHR, JUSTIZ: Auch bei Beamten wird analog zur gesetzlichen Rentenversicherung die allgemeine Altersgrenze auf 67 Jahre stufenweise angehoben. Der Staat gesteht seinen Dienern nach einer Aufstellung des Deutschen Beamtenbundes aber Ausnahmen zu. So gibt es niedrigere Grenzen für Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte. Für sie wurde die Pensionsgrenze in den meisten Bundesländern von 60 auf 62 hochgestuft.
TELEKOM: Betriebsbezogene Vorruhestandsregelungen werden oft bei Umstrukturierungen angewandt, um das Personal zu reduzieren. Bekannte Beispiele sind die früheren Staatsbetriebe Post und Telekom. Der Telekom-Vorstand verlängerte im Februar eine Regelung bis Ende 2014, die allen Beamten im Telekom-Konzern den Ruhestand ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ermöglicht.
BERGLEUTE: Um den schweren Beruf der Bergleute attraktiv zu halten, wurde in den 1950er Jahre eine Vorruhestandsregelung vereinbart. Nach 25 Jahren unter Tage durften sie schon mit 62 in Rente gehen.