Bei Flugstornierung Ticketpreis per Musterbrief zurückverlangen
Potsdam (dpa/tmn) – Wer einen Flug storniert, hat nach einem aktuellen Urteil Anspruch auf die Rückzahlung eines Großteils des Ticketpreises. Die ausgewiesenen Steuern und Gebühren sowie weitere Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Kerosin muss die Airline immer erstatten, wenn ein Passagier den gebuchten Flug nicht antritt, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Fluggäste, […]
Potsdam (dpa/tmn) – Wer einen Flug storniert, hat nach einem aktuellen Urteil Anspruch auf die Rückzahlung eines Großteils des Ticketpreises. Die ausgewiesenen Steuern und Gebühren sowie weitere Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Kerosin muss die Airline immer erstatten, wenn ein Passagier den gebuchten Flug nicht antritt, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Fluggäste, die sich auf dieses Recht berufen, rennen bei den Airlines jedoch selten offene Türen ein. Deshalb empfiehlt Fischer-Volk betroffenen Verbrauchern, hartnäckig zu bleiben und die eignen Ansprüche per Musterbrief der Verbraucherzentrale anzumelden. Er steht als kostenloser Download auf der Webseite der Verbraucherzentrale bereit (www.vzb.de/musterbrief-flugstorno).