Berlin (dpa/tmn) – Wer innerhalb der EU verreist, sollte sicherheitshalber immer einen Reisepass oder Personalausweis mitnehmen. Auch wenn sich EU-Bürger innerhalb des sogenannten Schengen-Raums grenzfrei bewegen können, dienen Reisepass oder Personalausweis als Identitätsnachweis. Darauf weist die Europäische Kommission hin. Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten sind keine gültigen Reisedokumente und werden in der Regel nicht […]

Berlin (dpa/tmn) – Wer innerhalb der EU verreist, sollte sicherheitshalber immer einen Reisepass oder Personalausweis mitnehmen. Auch wenn sich EU-Bürger innerhalb des sogenannten Schengen-Raums grenzfrei bewegen können, dienen Reisepass oder Personalausweis als Identitätsnachweis. Darauf weist die Europäische Kommission hin. Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten sind keine gültigen Reisedokumente und werden in der Regel nicht zum Nachweis der Identität anerkannt.

Reisende sollten auch berücksichtigen, dass es zu Kontrollen kommen kann, zum Beispiel wenn sie ein Flugzeug besteigen. Airlines nutzen den Pass zum Ticketabgleich. Außerdem sind schließlich auch Polizeikontrollen möglich. Geht ein Pass verloren oder wird gestohlen, empfiehlt die Kommission, die Botschaft oder ein Konsulat des Heimatlandes aufzusuchen. Gut zu wissen: Für Bulgarien, Großbritannien und Nordirland, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern ist bereits bei der Einreise ein gültiges Reisedokument unerlässlich. Diese Länder gehören zwar zur EU, sind aber kein Mitglied des grenzfreien Schengen-Raums.