Braunschweig (dpa/tmn) – Nicht nur bei Flüssigkeiten gelten im Flugzeug spezielle Regeln. Auch Raucher dürfen nicht alles an Bord nehmen. Erlaubt sind laut Luftfahrtbundesamt Sicherheitsstreichhölzer oder ein Feuerzeug, das verflüssigtes Gas enthält. Voraussetzung ist, dass dieses für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und am eigenen Körper mitgeführt wird. Es darf nicht ins Handgepäck oder in […]

Braunschweig (dpa/tmn) – Nicht nur bei Flüssigkeiten gelten im Flugzeug spezielle Regeln. Auch Raucher dürfen nicht alles an Bord nehmen. Erlaubt sind laut Luftfahrtbundesamt Sicherheitsstreichhölzer oder ein Feuerzeug, das verflüssigtes Gas enthält. Voraussetzung ist, dass dieses für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und am eigenen Körper mitgeführt wird. Es darf nicht ins Handgepäck oder in den aufgegebenen Koffer. Verboten sind dagegen Benzin- und Sturmfeuerzeuge. Auch Anzünder mit blauen Flammen oder Zigarrenanzünder sind verboten.