Die Grenzen der Nacht am Frankfurter Flughafen
Frankfurt/Main (dpa) – Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen umfasst die sechs Stunden zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Die Nacht am Airport ist somit zwei Stunden kürzer als die gesetzliche Nacht (22.00 – 06.00). In den beiden Randstunden (22.00-23.00 und 05.00-06.00) ist ein eingeschränkter Flugverkehr von zusammen 133 Flugbewegungen zugelassen. Ein generelles Nachtflugverbot gibt es rund […]
Frankfurt/Main (dpa) – Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen umfasst die sechs Stunden zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Die Nacht am Airport ist somit zwei Stunden kürzer als die gesetzliche Nacht (22.00 – 06.00). In den beiden Randstunden (22.00-23.00 und 05.00-06.00) ist ein eingeschränkter Flugverkehr von zusammen 133 Flugbewegungen zugelassen.
Ein generelles Nachtflugverbot gibt es rund um den größten deutschen Flughafen nicht, sondern lediglich Beschränkungen der Starts und Landungen. Die Planfeststellung sieht folgende (Ausnahme-)Regeln vor:
– VERSPÄTETE LANDUNGEN sind in der Zeit zwischen 23.00 und 24.00 Uhr zulässig, wenn die Landung für die Stunde zuvor geplant war und die Verspätung nicht von vornherein zu erwarten war.
– SPÄTERE STARTS zwischen 23.00 und 24.00 Uhr können im Einzelfall vom Land Hessen genehmigt werden, wenn die Gründe für die Verspätung nicht im Einfluss der Airline stehen. Hierunter fallen beispielsweise unmittelbare Wettereinflüsse.
– Nach MITTERNACHT bis 05.00 Uhr darf es nur noch Ausnahmen aus Sicherheitsgründen sowie für Flugzeuge in Katastrophen- und medizinischen Hilfseinsätzen geben. Auch Vermessungsflüge der Flugsicherung sind in der Kernnacht möglich.
– Die neue, im Oktober 2011 eröffnete LANDEBAHN NORDWEST ist zwischen 23.00 und 05.00 Uhr gesperrt.