Endlich das Urlaubsziel erreicht, doch das Reisegepäck ist nicht mitgekommen. Was können Sie tun, wenn der Koffer verloren gegangen ist? Wir klären wichtige Fragen!

Endlich am Zielort gelandet und nun den wohlverdienten Urlaub genießen. Jetzt nur noch den Koffer vom Gepäckband abholen. Doch dann: Der Koffer ist verloren, er hat es nicht bis zum Zielort geschafft. Eventuell ist er an einem ganz anderen Flughafen angekommen. Der Verlust des Reisegepäcks bringt für Fluggäste viele Probleme mit sich. AERO INTERNATIONAL erklärt, wie Sie sich am besten verhalten, wenn der Koffer verloren ist. Und: Welche Ansprüche haben überhaupt Fluggäste?

Was kann ich tun, wenn mein Koffer verloren gegangen ist?

Durch die Ausnahmesituation an verschiedenen Flughäfen weltweit, kann es derzeit zu der verzögerten Ausgabe von Gepäck kommen. Sollte die Gepäckausgabe anderer Koffer des eigenen Flugs allerdings abgeschlossen sein, und das eigene Gepäck dennoch fehlen, so ist es ratsam zunächst den „Lost and Found“-Schalter der verantwortlichen Airline aufzusuchen. Hier kann der Verlust, aber auch die Beschädigung eines Koffers gemeldet werden. Peter Lassek, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Hessen, rät: „Dokumentieren Sie den Schaden zusätzlich, indem Sie zum Beispiel Fotos machen“.

Verschiedene europäische Fluggesellschaften wie die Lufthansa, Air France oder Condor bieten zusätzlich eine digitale Plattform zur Meldung des Gepäckverlusts an. Auf diesen Plattformen, aber auch am örtlichen „Lost and Found“-Schalter, ist die Hinterlegung von Kontaktdaten möglich. Nach Übermittlung der Daten wird der Koffer so schnell wie möglich an die angegebene Adresse nachgesendet. Hier ist ein Versand an den Urlaubsort oder auch die Heimatadresse möglich.

 

In jedem Fall ist die Fluggesellschaft für die Versorgung des Reisenden verantwortlich. Laut Lassek „muss die Fluggesellschaft für Kosten von notwendigen Einkäufen am Urlaubsort aufkommen“. Dennoch gilt: Im Sinne der „Schadensminderungspflicht“, so Lassek, „sollten Betroffene nicht ihren gesamten Kofferinhalt – gar Luxusartikel nachkaufen, sondern zunächst nur das Nötigste“. Entsprechende Pauschalen könne man bei den Fluggesellschaften erfragen und zudem klären, ob ein Vorschuss gewährt wird oder die Rechnungen eingereicht werden müssen.

Koffer verloren: Habe ich nun Ansprüche auf eine Erstattung?

Sollte die Fluggesellschaft das Gepäck tatsächlich verloren haben und nicht innerhalb von 21 Tagen zurückführen, bestehen Ersatzansprüche. Wichtig ist, dass die Haftungshöchstgrenze hier bei „knapp 1400 Euro pro Passagier (nicht pro Gepäckstück)“ liege. Laut Rechtsanwalt Lassek handelt es sich allerdings nicht um eine Pauschale. „Vielmehr müssen Sie den entstandenen Schaden darlegen und falls er bestritten wird, auch beweisen“, so Lassek. Zu beachten sind hier die Fristen der Schadensmeldung von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks bei einer Gepäckverspätung und von sieben Tagen im Falle der Beschädigung.

Falls es zum Diebstahl oder Schaden am Handgepäck oder persönlichen Gegenständen kommen sollte, ist die Fluggesellschaft typischerweise nicht haftbar. Hier müsste durch den Passagier nachgewiesen werden, dass der Verlust „flugbetriebsbedingt“ sei. Für diese Gegenstände ist man, daher meist während des gesamten Flugs als Fluggast, verantwortlich. Ähnlich verhält es sich bei der Rückerstattung des Ticketpreises: Hier ist der Gepäckverlust kein Grund, um sein Geld zurückzubekommen, falls „der Flug ansonsten vereinbarungsgemäß und störungsfrei stattgefunden“ habe.

Welche Rechte habe ich als Pauschalreisender, wenn mein Koffer weg ist?

Da eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht wird, stehen dem Reisenden hier weitere Ansprüche zu. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich dazu verpflichtet für den reibungslosen Ablauf der Reise zu garantieren, und daher im Fall der Verspätung eines Gepäckstücks haftbar. Recherchen der hessenschau deuten darauf hin, dass der Verlust eines Gepäckstücks, eine Rückerstattung der Pauschalreise „bis zu 50 Prozent des Gesamtreisepreises“ rechtfertige.

Zudem können Pauschalreisende die Gepäckverspätung als „Reisemangel“ ansehen und laut Peter Lassek eine Reisepreisminderung von „10 bis 15  Prozent je Tag, an dem der Koffer dem Urlauber nicht verfügbar ist“, verlangen.

Auf alles vorbereitet sein: Wichtige Reisetipps für Fluggäste

Anhand der genannten Informationen wird klar: Als Reisender hat man einige Optionen, um sich selbst zu versorgen. Verschiedene Ansprüche können an die Fluggesellschaft gestellt werden. Dennoch ist es ratsam, sich bereits vorher mit dem schlimmsten Fall auseinanderzusetzen. Daher rät die Verbraucherzentrale, Wertgegenstände sowie persönliche Dokumente stets mit sich zu führen und im Handgepäck zu verstauen. Außerdem kann es helfen, den Koffer vor Abflug zu fotografieren. So kann die spätere Identifizierung des Gepäcks vereinfacht werden. Um auf den Ernstfall eines Kofferverlusts vorbereitet zu sein, sollten Reisende sich außerdem eine Liste anfertigen, auf der die wichtigsten Kofferinhalte stehen.

Koffer verloren: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe benötige?

Auch abseits dieser Hilfestellungen, bieten die Verbraucherzentralen der Bundesländer Rechtsberatungen zum Thema Reiserecht an. Falls eine Fluggesellschaft nicht auf die gestellten Forderungen reagiere, könne die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ oder auch die „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ des Bundesamts für Justiz weiterhelfen. Die Verbraucherzentrale Hessen stellt des Weiteren unterschiedliche Musterbriefe zur Verfügung, welche das Durchsetzen der eigenen Ansprüche vereinfachen.

Autor: Luca Steffan