Die französische Luftfahrtbehörde hat aus Sicherheitsgründen über Paris und Marseille Lufträume temporär gesperrt beziehungsweise beschränkt. Die Restriktionen betreffen Flüge nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.

Sicherheitsmaßnahmen für globale Großereignisse bringen Einschränkungen für die die Zivilluftfahrt, aber auch immer häufiger für die Allgemeine Luftfahrt mit sich. Das gilt auch für die Olympia 2024 vom 26. Juli bis 11. August sowie für die Paralympics vom 28. August bis 8. September. Darüber informiert die zivile französische Luftfahrtbehörde DGAC.

In den genannten Zeiträumen haben die Behörden um Paris eine temporäre Flugverbotszone (Temporary Prohibited Area / ZIT) und drei temporäre Flugbeschränkungsgebiete (Temporary Restricted Areas / ZRT) eingerichtet. Zusätzlich gibt es ein weiteres Flugbeschränkungsgebiet über Marseille. Alle temporären Lufträume sind im Luftfahrthandbuch AIP veröffentlicht. Weitere Informationen sind per AIC (Aeronautical Information Circular) erhältlich. Etwas skurril mutet dabei das vierte Flugbeschränkungsgebiet über Französisch-Polynesien an. Denn dort finden olympische Surfwettbewerbe statt.

Wie werden Luftraumrestriktionen für Olympia 2024 veröffentlicht?

Die Behörden aktivieren die Luftraumrestriktionen per NOTAM. Die Beschränkungen betreffen nicht nur private Flüge, sondern auch den kommerziellen Verkehr. Zusätzlich gelten besondere Regeln zur Slot-Vergabe für die Verkehrsflughäfen Marseille Provence (LFML), Paris Le Bourget (LFPB), Beauvais Tillé (LFOB) und Lille Lesquin (LFQQ). Denn die Behörden rechnen zur Olympiade mit einem stark erhöhten Flugaufkommen, das sie effizient steuern möchten.

Olympia 2024: Die wichtigsten Luftraumbeschränkungen im Überblick

  • Während der Eröffnungsfeier am 26.7 ist von 18:30 Uhr bis Mitternacht (Ortszeit) eine Flugverbotszone (ZIT) mit einem Radius von rund 80 nm um Paris herum aktiv.
  • Die Pariser Flughäfen Charles-de-Gaulle (LFPG), Paris-Orly (LFPO), Le Bourget (LFPB ) und Beauvais Tillé (LFOB) sind in diesem Zeitraum geschlossen.
  • Die drei Pariser Flugbeschränkungsgebiete (ZRT) gelten während der gesamten Olympischen Spiele und den Paralympics. Sie bringen Einschränkungen bei IFR-Flügen und Verbote bei VFR-Flügen.
  • Die ZRT über Marseille ist vom 22.7. bis mindestens 8. August aktiv.

Die französische Luftfahrtbehörde empfiehlt Pilotinnen und Piloten, sich über das Selbstbriefing-System SOFIA auf dem aktuellen Stand zu halten.

Screenshot SOFIA-Briefing der zivilen französischen Luftfahrtbehörde DGAC

Unser Tipp für die Allgemeine Luftfahrt: Für Lizenzinhaber ohne französische Sprachkenntnisse empfiehlt sich zusätzlich ein Blick in die gängigen Navigations-Apps. Denn nicht alle Informationen der französischen Behörden sind auf den Webseiten der DGAC in Englisch verfügbar.

Text: Dirk Oberländer