Der Flughafen Leipzig/Halle spielt eine zentrale Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaats Sachsen und ist ein essenzieller Baustein für den Logistikstandort Mitteldeutschland.

Seit der Wiedervereinigung hat Sachsen rund 1,5 Milliarden Euro in den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle investiert. Damit wurde eine der modernsten Luftfracht-Drehkreuze Europas geschaffen. Mit einer jährlichen Frachtkapazität von 1,4 Millionen Tonnen ist der Flughafen das zweitgrößte Luftfrachtzentrum Deutschlands und rangiert europaweit auf Platz vier. Die strategische Bedeutung des Standorts wird durch die fortgesetzte Entwicklung unterstrichen, die weiteres wirtschaftliches Wachstum ermöglicht.

Das sächsische Wirtschaftsministerium betont die Notwendigkeit, die Flughafeninfrastruktur kontinuierlich zu stärken, um den Standort attraktiv für weitere Ansiedlungen zu machen. Gleichzeitig soll der Ausbau mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Umweltauswirkungen einhergehen.

Kritik und rechtliche Herausforderungen

Der geplante Ausbau stößt jedoch nicht nur auf Zustimmung. Umweltschützer, Anwohner und Teile der Opposition kritisieren das Vorhaben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen das Projekt eingereicht und fordert eine Prüfung, ob die Pläne angesichts der Klimakrise und der öffentlichen Kosten rechtlich vertretbar sind. Der Verband bemängelt, dass die Verdopplung der Kapazitäten ein falsches Signal für den Klimaschutz sende.

Auch aus der Politik gibt es Widerstand. Die sächsische Linke sieht in der Klage eine Chance, den Ausbau zu stoppen, und fordert höhere Gebühren für das Logistikunternehmen DHL sowie eine stärkere Ausrichtung auf nachhaltige Luftfahrttechnologien. Ähnlich äußern sich die Grünen, die ein Nachtflugverbot und höhere Start- und Landegelder fordern, um Gesundheit und Klima zu schützen.

Trotz Widerstand: Der Ausbau schreitet voran

Trotz der eingereichten Klagen wird der Ausbau fortgesetzt. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat bestätigt, dass die Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Somit kann der Flughafen von dem erteilten Baurecht Gebrauch machen und die geplanten Maßnahmen umsetzen.