Hamburg hat aufgrund des Fehlens einer rechtlichen Grundlage beschlossen, keine Gebühren mehr für verspätete Nachtflüge nach 23 Uhr zu erheben.

Die Stadt Hamburg hat beschlossen, keine Gebühren oder Ordnungsgelder mehr gegen Fluggesellschaften zu erheben, die wegen verspäteter Nachtflüge nach 23 Uhr operieren. Diese Regelung, die aus Gründen des Lärmschutzes eingeführt wurde, fehlt laut einem Hinweisbeschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg nun einer rechtlichen Grundlage, erklärte Umweltsenator Jens Kerstan von den Grünen am Mittwoch.

Nachtflugverbot für Lärmschutz am Flughafen Hamburg

Am Flughafen Hamburg gilt ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr, um die Bevölkerung vor Fluglärm zu schützen. Verspätete Flugzeuge dürfen jedoch zwischen 23 und 24 Uhr starten und landen, wenn die Verspätung unvermeidbar war. Flüge nach 24 Uhr benötigen eine Einzelausnahmegenehmigung.

Klage und Urteil

Bisher mussten Fluggesellschaften, die zwischen 23 Uhr und Mitternacht operierten, 500 Euro zahlen, wenn die Verspätung vermeidbar war, drohte sogar ein Bußgeld. Lufthansa und Condor hatten gegen diese Regelung geklagt. Das Gericht entschied, dass die Rechtsgrundlage für diese Regelung fehlt, und die Umweltbehörde entschied sich daraufhin, die Gesellschaften klaglos zu stellen, um eine Verurteilung der Stadt zu vermeiden.

Zukunft des Fluglärmschutzes am Flughafen Hamburg

Trotz dieser Entscheidung betont Senator Kerstan die Notwendigkeit eines restriktiven Lärmschutzes, insbesondere für einen City-Flughafen wie Hamburg. „Da uns der Weg über Gebühren nun verwehrt ist, müssen wir andere Wege gehen“, sagt er. Er strebt an, Starts und Landungen bereits ab 23 Uhr nur noch mit Ausnahmegenehmigungen zu erlauben, ähnlich wie bisher ab Mitternacht.

Wie sieht es zukünftig aus?

Senator Kerstan kündigt Gespräche im Senat und mit der SPD-geführten Wirtschaftsbehörde an. „Sollten diese keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielen, kann ein konsequenter Fluglärmschutz nur das Ergebnis erfolgreicher Koalitionsverhandlungen mit einem entsprechenden Wählervotum sein“, erklärt er. Im kommenden Jahr steht die Neuwahl der Bürgerschaft in Hamburg an.

Mit dieser Entscheidung wirft Hamburg wichtige Fragen auf: Ist der Verzicht auf Gebühren für verspätete Nachtflüge ein notwendiger Schritt für den Umweltschutz oder ein Rückschlag für den Lärmschutz in der Stadt? Die Diskussion darüber wird sicherlich weitergehen, insbesondere im Vorfeld der bevorstehenden Bürgerschaftswahl.