Der Transport eines Kinderwagens kann für Eltern, die mit Kleinkindern fliegen, eine Herausforderung darstellen. Doch mit den richtigen Strategien wird der Prozess deutlich einfacher.
Wenn sich Eltern mit kleinen Kindern auf Sommerflüge vorbereiten, steht eine Frage besonders im Vordergrund: Kann ich einen Kinderwagen oder Buggy mit ins Flugzeug nehmen, und wenn ja, welche Kosten kommen auf mich zu? Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei AirHelp, klärt Familien über die aktuellen Regelungen auf.
Kinderwagen im Flugzeug: Was ist erlaubt und was kostet es?
Für Eltern sind Kinderwagen oder Buggys unverzichtbar, doch deren Transport kann eine Herausforderung darstellen. Glücklicherweise dürfen zusammenklappbare Kinderwagen in der Regel kostenlos mitgenommen werden. Dennoch sollten sich Eltern vor Reiseantritt über die spezifischen Regeln der Fluggesellschaften sowie die Vorschriften an Abflug- und Ankunftsflughäfen informieren.
Fliegen mit Kind: Verschiedene Möglichkeiten des Kinderwagentransports
Es gibt drei Hauptoptionen für den Transport von Kinderwagen im Flugzeug. Zum einen können Eltern ihn als Sondergepäck aufgeben, wenn sie ihn am Zielort benötigen. Alternativ können sie den Kinderwagen am Gate abgeben, bevor sie das Flugzeug betreten. So wird er wie Sondergepäck im Frachtraum transportiert, während die Kinder bis zum Boarding im Kinderwagen bleiben können. Einige kompakte Buggy-Modelle dürfen sogar als Handgepäck mitgenommen werden, vorausgesetzt, sie entsprechen den jeweiligen Maß- und Gewichtsbeschränkungen der Fluggesellschaften.
Verlorener Kinderwagen am Zielort: Was tun?
Es ist äußerst ärgerlich, wenn der Kinderwagen nicht rechtzeitig am Zielort ankommt. In einem solchen Fall sollten sich Eltern umgehend beim Lost & Found-Schalter erkundigen und einen Property Irregulatory Report ausfüllen, den sie später bei der Fluggesellschaft einreichen müssen. Um den Urlaub trotzdem genießen zu können, sollten sie in Erwägung ziehen, benötigte Gegenstände zu mieten, bis das Gepäck geliefert wird. Viele Länder bieten mittlerweile Verleihservices speziell für Kinderwagen an. Die Kosten können dann später von der Fluggesellschaft erstattet werden, daher ist es wichtig, alle Quittungen aufzubewahren. Wenn der Kinderwagen innerhalb von 21 Tagen nicht auftaucht, können Betroffene neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts des Kinderwagens beantragen, äußert Staub.
Für Eltern, die mit kleinen Kindern reisen, ist es wichtig, sich über die aktuellen Regelungen für den Transport von Kinderwagen oder Buggys im Flugzeug zu informieren. Trotz möglicher Herausforderungen können klare Kenntnisse über die Vorschriften und entsprechende Vorbereitungen dazu beitragen, dass die Reise reibungslos verläuft.