Schweden setzt aktuell auf Steuererleichterungen, um den Luftverkehr in Schwung zu bringen. Das fordert jetzt auch der Flughafenverband ADV von der deutschen Bundesregierung, die die Abgabe allerdings gerade erst erhöht hatte.

Denken sie an Schweden, fällt vielen Deutschen das Bullerbü Astrid Lindgrens ein, andere haben die Ikone der Klimaschutzbewegung Fridays for Future, Greta Thunberg, vor Augen. Doch für das skandinavische Land schließen sich Umweltbewusstsein und Wirtschaftskraft keinesfalls aus. Das beweist jetzt die schwedische Regierung. Die seit Oktober 2022 amtierende, vom Ministerpräsidenten Ulf Kristersson angeführte Koalition möchte dem Luftverkehr durch Steuererleichterungen wieder Schwung verhelfen, indem sie die Luftverkehrsteuer abschafft.

Ab dem 1. Juli 2025 soll die Abgabe, die 2018 in Schweden eingeführt worden war, wieder Vergangenheit sein. Ganz einfach, weil sich die Regierung wieder eine konkurrenzfähige Luftfahrtbranche wünscht. Günstigere Tickets werden die Nachfrage erhöhen, so die einfache Rechnung.

Was fordern die deutschen Flughäfen vom Bund?

Dass Deutschland dem schwedischen Beispiel folgt, fordert jetzt allen voran der deutsche Flughafenverband ADV. Denn auch hierzulande wird der Luftverkehr durch hohe Gebühren und Steuern belastet. Die Folge: An den deutschen Flughäfen fehlen laut ADV immer noch 15 Prozent der Reisenden im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit.

Airlines, wie zuletzt Ryanair, haben bereits weitere deutliche Einschnitte in das Streckennetz angekündigt, weil die staatlichen Gebühren zu den höchsten und die Regulierungen zu den strengsten in Europa gehören. „Die Leidtragenden sind die Geschäfts- und Privatreisenden in unserem Land“, ärgert sich ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.


Lässt die Luftverkehrsteuer das Angebot schrumpfen?

Deutschland verliere den Anschluss im Luftverkehr, warnt Beisel weiter. Mehr noch: „Der Luftverkehrsstandort Deutschland wird durch eine verfehlte Politik um eine Dekade zurückgeworfen. Von deutschen Flughäfen werden mittlerweile weniger Flugziele und Strecken angeboten als noch vor zehn Jahren.“ Vergleiche man das Angebot aus dem Jahr 2013 mit dem von 2023, stelle man fest, dass 190 Strecken fehlen. Waren es vor zehn Jahren noch 1957 und 2019 2075 Strecken, zählt der Flughafenverband heute lediglich 1767 Strecken.

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel fordert von der Bundesregierung die Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Bild: Flughafenverband ADV

„Während Standorte im europäischen Ausland prosperieren, würgen die hohen regulativ bedingten Belastungen den Angebotsaufbau der Airlines in Deutschland ab“, fasst Beisel die Entwicklung zusammen. „Wir haben ein klares Angebots-, kein Nachfrageproblem. In den vergangenen Jahren wurde die Luftverkehrsteuer mehrfach erhöht. Es ist dringend notwendig, dass auch die deutsche Bundesregierung Maßnahmen zur Entlastung von Airlines und Flughäfen ergreift. Deutschland sollte sich Schweden als Vorbild nehmen.“

Wie hoch ist die Luftverkehrsteuer in Deutschland?

In Deutschland ist die Luftverkehrsteuer bundesgesetzlich geregelt, wird von der Zollverwaltung erhoben und fließt als Einnahme in den Bundeshaushalt. 2023 waren’s laut Statistischem Bundesamt insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Sie wird auf gewerbliche Passagierflüge erhoben. Grundlage für den Steuertarif ist die pauschalierte Entfernung zwischen dem größten deutschen Verkehrsflughafen (Frankfurt) und dem größten Verkehrsflughafen des jeweiligen Ziellandes.

Die Steuer beträgt aktuell laut Bundesfinanzministerium 15,53 Euro auf Verbindungen bis zu 2500 Kilometern, 39,34 Euro bis zu einer Entfernung von 6000 Kilometern und 70,83 Euro auf Streckenlängen ab 6000 Kilometern. Passagiere, die in Deutschland nur umsteigen, unterliegen nicht der Luftverkehrsteuer.

Für Abflüge von inländischen und zu inländischen, dänischen oder niederländischen Nordseeinseln gilt ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 3,11 Euro, sofern die Inseln nicht durch einen tidenunabhängigen Straßen- oder Gleisanschluss mit dem Festland verbunden sind.

Steuerbefreit sind Kinder unter zwei Jahren, sofern ihnen kein eigener Sitzplatz zugewiesen wurde, sowie Passagiere, die zu rein hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken reisen.