Lufthansa und Condor teilen eine lange gemeinsame Geschichte, die bis 2009 reicht, als Lufthansa ihre letzten 24,9 Prozent Anteile an Condor abgab. Heute stehen sich die beiden Airlines in einem intensiven Wettbewerb gegenüber.

Ein großer Teil des Geschäftsmodells von Condor hängt von Zubringerflügen nach Frankfurt ab. Bis zu 40 Prozent der Interkontinental-Passagiere von Condor reisen mit Zubringerflügen, die größtenteils von Lufthansa durchgeführt werden. Diese Zusammenarbeit wurde bisher durch ein „Special Prorate Agreement“ (SPA) geregelt, das Condor Zugang zu Lufthansa-Zubringerflügen zu speziellen Konditionen gewährt.

Lufthansa kündigt das SPA

Im November 2020 kündigte Lufthansa dieses SPA, mit der Begründung, keine Verträge fortzuführen, die Passagierströme von Lufthansa auf andere Airlines verlagern. Condor wurde auf eigene Zubringerflüge oder die Bahn verwiesen, woraufhin der damalige Condor-Chef Ralf Teckentrup das Bundeskartellamt anrief. Die Wettbewerbsbehörde gab Condor im April 2022 Recht und sprach der Airline einen grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zum Lufthansa-Kurzstreckennetz zu.

Gericht hebt Kartellamtsentscheidung auf

Lufthansa ging gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vor Gericht und erzielte einen Teilerfolg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf äußerte „ernsthafte Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kartellamts und setzte sie außer Kraft. Dies ermöglichte Lufthansa, die SPA-Konditionen zu straffen und mit Condor eine befristete Fortführung des Abkommens bis zum Ende des Sommerflugplans 2024 zu vereinbaren.

Sowohl Lufthansa als auch Condor streben nun eine außergerichtliche Einigung an, um langwierige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der neue Condor-Chef Peter Gerber betonte, dass eine solche Einigung für beide Seiten die bessere Lösung sei. Bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren bleibt Lufthansa nicht an die ursprünglichen Vorgaben des Kartellamts gebunden.

Bundeskartellamt geht vor den BGH

Das Bundeskartellamt hält an seiner Entscheidung fest und wird vor den Bundesgerichtshof ziehen. Kartellamtschef Andreas Mundt wies den Vorwurf der politischen Einflussnahme entschieden zurück und betonte, dass die Behörde an der Richtigkeit ihrer Entscheidung festhalte. Die Behörde sieht Lufthansa weiterhin in einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Zubringerflüge und leitet daraus Condors kartellrechtlichen Anspruch auf Zugang zu diesen Flügen ab.