Billig-Airlines drohen in Spanien hohe Strafen wegen Handgepäckregeln
Das Ministerium für Verbraucherschutz ermittelt gegen Billig-Airlines. Mehrere Praktiken könnten als nicht gesetzeskonform betrachtet werden. Die Details!
Verschärfte Handgepäckregeln könnten die Billig-Airlines in Spanien teuer zu stehen kommen. Das Ministerium für Verbraucherschutz in Madrid hat wegen der als unzulässig erachteten Kosten für die Mitnahme von Handgepäck in der Kabine erste Sanktionsverfahren gegen mehrere Gesellschaften eingeleitet. Die Namen der betroffenen Airlines wurden vorerst nicht bekanntgegeben.
Die betreffenden Verstöße könnten als schwere oder sehr schwere Verstöße betrachtet und mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro geahndet werden – «oder bis zum Achtfachen des unrechtmäßig erzielten Gewinns, wenn er diesen Betrag übersteigt», wie die linke Regierung am Donnerstag mitteilte.
Handgepäckregeln spanischer Billig-Airlines sorgen für Ärger
Mehrere Low-Cost-Airlines, die Spanien anfliegen, hatten ihre Handgepäckregeln verschärft, zum Beispiel für vormals kostenloses Handgepäck zusätzlich Geld verlangt. Das Ministerium ist der Ansicht, dass diese Praxis möglicherweise gegen das spanische Gesetz verstößt. Zum einen, weil Leistungen, die traditionell im Ticketpreis inbegriffen waren, nun gesondert in Rechnung gestellt werden. Und zum anderen, weil in der Werbung dieser Airlines nur auf den Preis vor der Zahlung der zusätzlichen Kosten verwiesen werde.
Die Billig-Airlines könnten sich zum Beispiel aufgrund der von ihnen angebotenen Niedrigpreise in den Suchmaschinen besser positionieren. «Der ursprünglich in der Werbung angebotene Preis entspricht jedoch aufgrund dieser Praktiken in den meisten Fällen nicht dem Preis, den der Verbraucher letztendlich zahlt», heißt es.
Ministerium für Verbraucherschutz ermittelt gegen Billig-Airlines
Das Ministerium für Verbraucherschutz ermittelt nach eigenen Angaben gegen mehrere Billig-Airlines auch wegen anderer Praktiken, die als nicht gesetzeskonform betrachtet werden. Dazu zählen unter anderem die Aufpreise für Sitzplatzreservierungen vor allem für Begleiter von Personen, die minderjährig oder hilfsbedürftig seien. (dpa/isa)