Die geplante Einführung einer E-Kerosin-Quote ab 2026 sorgt für Spannungen in der Luftfahrtbranche. Der BDL kritisiert den deutschen Alleingang und fordert Anpassungen.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat die Abschaffung der geplanten E-Kerosin-Quote ab 2026 gefordert. Dieser nationale Alleingang Deutschlands stehe nicht nur im Widerspruch zu den EU-Vorgaben, sondern sei auch aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Power-to-Liquid (PtL)-Treibstoffen nicht umsetzbar.

Widerspruch zum EU-Recht: Die Problematik der E-Kerosin-Quote

Im Rahmen des EU-Klimaschutzpakets „Fit for 55“ hat die Europäische Union klare Vorgaben zur Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe festgelegt. So sieht die Verordnung „ReFuelEU Aviation“ vor, dass ab 2025 zunächst 2 Prozent nachhaltige Kraftstoffe im Luftverkehr genutzt werden müssen. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 6 Prozent steigen, wobei ein Mindestanteil von 1,2 Prozent durch CO2-neutralen strombasierten Kraftstoff, also E-Kerosin, gedeckt werden muss. 

Deutschland hat jedoch bereits ab 2026 eine eigene Unterquote für E-Kerosin eingeführt, was laut BDL gegen die EU-Regelungen verstößt. BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Lang betont: „Nationale Alleingänge sind unrechtmäßig und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie.“ Diese Regelung könne zu Rechtsstreitigkeiten mit der EU-Kommission führen und erhebliche finanzielle Strafzahlungen nach sich ziehen.

Keine ausreichende Produktion von E-Kerosin in Europa

Ein weiterer Kritikpunkt des BDL ist die fehlende Verfügbarkeit von E-Kerosin. Trotz der Dringlichkeit für den Klimaschutz sei ein Markthochlauf für die Produktion von PtL-Kraftstoffen bisher nicht absehbar. Es existieren lediglich einige Pilotanlagen, aber keine nennenswerte Produktion im industriellen Maßstab in Europa. Ein Hauptgrund dafür ist die drastische Kürzung von Fördermitteln für die Entwicklung solcher Produktionsstätten. Die Bundesregierung hatte ursprünglich mehr als zwei Milliarden Euro zur Förderung eingeplant, diese Mittel jedoch Anfang des Jahres auf rund 100 Millionen Euro reduziert.

Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas

Neben der rechtlichen Problematik weist der BDL auch auf massive Wettbewerbsverzerrungen hin. Fluggesellschaften, die von Deutschland aus Langstreckenflüge starten, müssten den gesamten Anteil an nachhaltigen Kraftstoffen für die gesamte Strecke bereithalten.

Im Gegensatz dazu müssen Airlines, die über Drehkreuze außerhalb der EU fliegen, wie etwa in der Türkei oder am Persischen Golf, lediglich für den ersten, kürzeren Abschnitt des Fluges nachhaltige Kraftstoffe tanken. Da diese Kraftstoffe drei- bis fünfmal teurer sind als fossiles Kerosin, entsteht ein erheblicher Kostennachteil für europäische Fluggesellschaften.