Einreise Schweiz: Was sind die aktuellen Regeln?
Bei einer Einreise in die Schweiz kann es mitunter zu Schwierigkeiten kommen. Wir klären alle wichtigen Fragen: Brauchen Kinder einen Reisepass? Kann ich einen Hund mitnehmen?
Nicht immer ist es einfach den Überblick bei allen Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz zu behalten. Was muss man beachten? Geht die Einreise auch mit einem Personalausweis oder brauch man gar ein Visum? Die wichtigsten Fragen mit einfachen Antworten, finden Sie in diesem Artikel.
Einreise Schweiz: Was gilt in Bezug auf Corona?
Zahlreiche Beschränkungen in Bezug auf die Pandemie sind aufgehoben. So ist auch die Maskentragepflicht in den vergangenen Monaten gefallen. Derzeit gibt es bei der Einreise in die Schweiz keine Besonderheiten zu beachten, wenn es um COVID-19 geht. Die pandemiebedingten Bestimmungen bei der Einreise sind auch bei den vorzuweisenden Dokumenten gänzlich entfallen.
Einreise in die Schweiz mit Aufenthaltstitel
Eine Reise in die Schweiz kann grundsätzlich ohne Aufenthaltstitel erfolgen. Erst wenn ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant ist, muss das zuständigen Migrationsamt informiert werden. Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft müssen Bürger sich anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Nach Bewilligung wird dann ein Aufenthaltstitel ausgestellt. So kann die Einreise in die Schweiz künftig auch per Aufenthaltstitel erfolgen.
Einreise unter 18 mit Formular möglich?
Bei Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten gesonderte Bedingungen für die Einreise in die Schweiz. So ist es grundsätzlich erlaubt, ohne eine erwachsene Begleitperson in das Nachbarland zu reisen. Allerdings wird in diesem Fall eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern benötigt. Ein Formular kann beispielsweise beim ADAC gefunden werden.
Einreise Schweiz ohne Kinderausweis und mit Personalausweis möglich?
Viele Eltern fragen sich, ob es möglich ist mit einem Kinderreisepass in die Schweiz einzureisen oder ein Kinderausweis benötigt wird. Da das Land dem Schengen-Raum zugehörig ist, ist die Einreise aber problemlos ohne Kinderausweis möglich. Auch das Reisen in der Schweiz mit einem vorläufigen Reisepass oder dem vorläufigen Personalausweis gelingt, solange diese gültig sind. Abseits davon ist das Einreisen mit einem regulären Personalausweis genau so problemlos möglich, wie mit einem Reisepass. Es wird kein Visum benötigt.
Kann ich mit einem Hund in die Schweiz einreisen?
Die Einreise in die Schweiz mit Hund ist erlaubt. Dafür müssen allerdings die gültigen Bestimmungen eingehalten werden. Zunächst muss der Hund über einen Mikrochip verfügen und der Besitzer muss einen gültigen EU-Heimtierausweis mitführen. Zudem sollte die Erstimpfung gegen Tollwut mindestens zwölf Wochen zurückliegen. Beachten Sie, dass eine Gültigkeitsdauer für diese Impfung je nach Hersteller des Impfstoffs abweichen kann und gegebenenfalls erneuert werden muss.
Außerdem darf eine Einreise frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller empfohlenen Impfprotokolls erfolgen. Darüber hinaus gibt es für einige Hunderassen eine Leinen- und Maulkorbpflicht, die je nach Rasse abweichen kann. Der Transport im Flugzeug ist je nach Größe an Bord oder in einem tiergerechten Container möglich. Bei Welpen sind gesonderte Regeln zu beachten.
Kann ich mit einem abgelaufenen Pass in die Schweiz einreisen?
Durch das sogenannte „Europäische Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs“ gelten gesonderte Bestimmungen bei dem Ablauf von Dokumenten. So wird an der Grenze ein Reisepass, der bereits fünf Jahre abgelaufen ist, noch akzeptiert. Auch bei einem vorläufigen Personalausweis darf die Gültigkeit schon ein Jahr überschritten sein. Dennoch raten die zuständigen Ämter dringend dazu, gültige Reisedokumente mit sich zu führen.