Der Kinderreisepass wird abgeschafft – und jetzt?
Für viele Eltern beginnt der Stress beim Reisen mit Kindern schon weit vor dem eigentlichen Urlaub. Meist geht es dabei um die Frage: Welchen Pass benötigt mein Kind? Ist ein Kinderreisepass noch notwendig?
Die Reise mit Kindern gestaltet sich nicht immer einfach: Ob Impfungen, zusätzliche Versicherungen oder gültige Dokumente, wer ein Kind mitnehmen möchte, muss im Voraus einige Fragen klären. Zum Beispiel: Brauche ich einen Kinderreisepass und ist der überhaupt noch gültig? AERO INTERNATIONAL fasst die wichtigsten Informationen rund um das Thema Reisen mit Kindern zusammen.
Wann benötige ich einen Kinderreisepass für mein Kind?
Grundsätzlich ist der Kinderreisepass als Dokument nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Diese Gesetzesänderung geht auf eine Reform der Europäischen Union zurück. So hat man beschlossen, dass Dokumente mit einer geringen Laufzeit, und damit einhergehender fehlenden Sicherheit, künftig nicht mehr anerkannt werden sollen. Davon ist auch der Kinderreisepass als solches betroffen, da er vormals eine geringe Laufzeit von nur zwölf Monaten hatte. Insbesondere das fehlen eines digitalen Chips für das Erkennen des Passes ist hier problematisch gewesen.
Was muss ich statt eines Kinderreisepasses mitnehmen?
Kinder benötigen nun ebenfalls ein gültiges Reisedokument. Diese Regelung gilt dabei ab dem ersten Tag nach Geburt und ist für alle Auslandsreisen relevant. Das bedeutet, dass für Kinder und Jugendliche reguläre Ausweisdokumente wie der Personalausweis sowie aber auch der standardisierte Reisepass gelten. Zu beachten ist, dass die Dokumente bei Kindern eine verringerte Laufzeit im Vergleich zu Dokumenten bei Erwachsenen haben. Daher müssen alle Ausweisdokumente von Kindern in einem Zyklus von sechs Jahren erneuert werden.
Eltern sollten allerdings beachten, dass sich Kindern in den ersten Lebensjahren schnell verändern. Das führt dazu, dass eine Identifizierung anhand eines älteren Bildes nicht unbedingt möglich ist. Da eine Einreise (oder Ausreise) bei fehlender Identifizierung verweigert werden könnte, ist es dringend ratsam, den Ausweis regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Deshalb gilt: Bei Kindern müssen Sie den Pass häufig früher erneuern, als das eigentliche Ablaufdatum (nach sechs Jahren) vermuten lässt.
Wie kann ich den Reisepass und ein Ausweis für ein Kind beantragen?
Für das Beantragen eines Reisepasses, vormals Kinderreisepass, und einen Ausweis, ist es notwendig, dass Bürgerbüro Ihrer Stadt aufzusuchen. Der Gang zum Amt bleibt Ihnen als Erziehungsberechtigter also nicht erspart. Dabei werden die regulären Unterlagen für das Erstellen eines Ausweisdokuments benötigt. Konkret bedeutet das, dass Sie ein aktuelles biometrisches Foto, die Geburtsurkunde und den passenden Geldbetrag vorlegen müssen. Für die Antragstellung muss das Kind mit zum Amt kommen.
Wie hoch sind die Kosten für den Antrag?
Das Beantragen eines Reisepasses für Kinder kostet 37,50 Euro und der Antrag für einen Ausweis schlägt mit 22,80 Euro zu Buche. Dabei ist das Zahlen per Karte sowie mit Bargeld möglich. Die Dokumente können Sie rund vier bis sechs Wochen nach Beantragung im Amt abholen. Alle Angaben können aber je nach Amt unterschiedlich sein.
Noch schneller geht es im Übrigen mit dem sogenannten Expressverfahren. Dabei bekommen Sie das Ausweisdokument meist wenige Werktage nach Antragstellung und können es direkt ohne einen weiteren Termin im Bürgeramt abholen. Dafür berechnen die Ämter allerdings auch einen Aufschlag von 32 Euro. Der „Kinderreisepass“ kostet so dann immerhin 69,50 Euro.