Leipzig, 28. April 2016 Die Nachtflüge am Flughafen Leipzig-Halle werden nicht weiter eingeschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies heute die Klage eines Anwohners ab, der dies für die Nachtstunden erreichen wollte. Der Planfeststellungsbeschluss, der den Betrieb des Flughafens regele, könne nicht mehr angegriffen werden, urteilte das Gericht (Az: 4 A 2.15). Dies betreffe auch die […]

Leipzig, 28. April 2016

Die Nachtflüge am Flughafen Leipzig-Halle werden nicht weiter eingeschränkt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies heute die Klage eines Anwohners ab, der dies für die Nachtstunden erreichen wollte. Der Planfeststellungsbeschluss, der den Betrieb des Flughafens regele, könne nicht mehr angegriffen werden, urteilte das Gericht (Az: 4 A 2.15). Dies betreffe auch die darin festgelegten Grenzwerte für Fluglärm.

Der Kläger hatte auf neue Studien verwiesen, wonach sich Fluglärm schädlich auf die Gesundheit auswirkt. Aus seiner Sicht wurde dieses Thema bei der Erteilung der Erlaubnis für die Flüge während der ganzen Nacht nicht ausreichend berücksichtigt.