Berlin Anwohner klagen gegen die Flughafen-Eröffnung am 3. Juni. Sie sehen den Schutz gegen Fluglärm nicht ausreichend gewährleistet.  Fünf Wochen vor der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens in Berlin wollen elf Anwohner den Start per Eilantrag verzögern. Sie werfen den Betreibern vor, die Betroffenen nicht ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH verstoße […]

Berlin

Anwohner klagen gegen die Flughafen-Eröffnung am 3. Juni. Sie sehen den Schutz gegen Fluglärm nicht ausreichend gewährleistet. 

Fünf Wochen vor der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens in Berlin wollen elf Anwohner den Start per Eilantrag verzögern. Sie werfen den Betreibern vor, die Betroffenen nicht ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH verstoße dabei systematisch gegen den Planfeststellungsbeschluss, die Baugenehmigung für den drittgrößten deutschen Flughafen. Der Anwalt Wolfgang Baumann reichte die Klage nach eigenen Angaben heute beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. 

Baumann sagte, der neue Flughafen in Schönefeld dürfe erst in Betrieb gehen, wenn die Anwohner gemäß der Genehmigung mit Lärmschutzfenstern, Lüftern und anderen Schallschutzmaßnahmen ausgestattet seien. Hilfsweise fordern die Anwohner ein Flugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die Kläger verweisen auf den Flughafen Frankfurt, wo Richter kurz vor der Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Herbst ein Nachtflugverbot verhängten.

Quelle: dpa