Berlin, 02. Mai 2017 Urlauber können eine klassische Pauschalreise buchen oder ihre Ferien ganz individuell organisieren. Und dann gibt es da noch die Bausteinreise, mit der Veranstalter, Reisebüros und Online-Reisevermittler werben. Was ist das genau? Streng genommen ist jede Pauschalreise mit Flug, Hotel und Transfer eine Bausteinreise, wenn sie auf Wunsch des Kunden zu einem […]

Berlin, 02. Mai 2017

Urlauber können eine klassische Pauschalreise buchen oder ihre Ferien ganz individuell organisieren. Und dann gibt es da noch die Bausteinreise, mit der Veranstalter, Reisebüros und Online-Reisevermittler werben. Was ist das genau?

Streng genommen ist jede Pauschalreise mit Flug, Hotel und Transfer eine Bausteinreise, wenn sie auf Wunsch des Kunden zu einem Paket zusammengestellt wird. Als Bausteine werden schlicht die Reiseleistungen bezeichnet, aus denen sich eine Urlaubsreise zusammensetzt.

Entscheidend für den Kunden ist, wer eine organisierte Reise in welcher Form verkauft – ob als Veranstalter oder Vermittler. Denn die Bausteine können von einem einzigen Veranstalter kommen, etwa von der Tui. Oder der Urlauber stellt eine Reise mit Bausteinen verschiedener Anbieter zusammen – etwa das Hotel von Tui, der Flug von Ryanair und ein Mietwagen von Avis. Wer als Anbieter verschiedene Leistungen kombiniert, tritt meist als Vermittler der Bausteine auf. Das kann das Reisebüro oder ein Online-Portal wie Expedia sein.

Die Pauschalreise-Richtlinie der EU, die nun auch in Deutschland umgesetzt wird, führt dafür jetzt die Kategorie der „verbundenen Reiseleistung“ ein. Sie gilt nicht als Pauschalreise. Es handelt sich um eine besonders geregelte Vermittlungstätigkeit, Reisebüros oder Online-Portale treten aber nicht in die Veranstalterhaftung.

Auch wenn die einzelnen Bausteine der Reise gemeinsam gezahlt werden, liegt nicht zwingend eine Pauschalreise vor – so sieht es das neue Gesetz vor. Allerdings müssen Reisebüros getrennte Rechnungen ausstellen und mit entsprechenden Formblättern vor Abschluss des Vertrages darüber informieren, um was für eine Reise es sich handelt. Denn nur bei einer Pauschalreise gelten die Regeln des Pauschalreiserechts, die Reisende in besonderem Maß schützen. Der Bundesrat muss sich noch mit dem Gesetz befassen.