Gießen, 23. Mai 2019 Nach beißenden Gerüchen in einem Flugzeug ist eine Stewardess vor dem Sozialgericht Gießen mit ihrer Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls gescheitert. Nach umfassenden medizinischen Ermittlungen sei die Klage abgewiesen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine toxische Belastung während des Fluges als Ursache für eine Krankheit habe die Klägerin nicht […]

Gießen, 23. Mai 2019

Nach beißenden Gerüchen in einem Flugzeug ist eine Stewardess vor dem Sozialgericht Gießen mit ihrer Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls gescheitert.

Nach umfassenden medizinischen Ermittlungen sei die Klage abgewiesen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine toxische Belastung während des Fluges als Ursache für eine Krankheit habe die Klägerin nicht nachweisen können. Und in diesem Fall habe die Beweislast bei ihr gelegen, urteilte das Gericht. Eine Umkehrung der Beweislast komme nur infrage, wenn eine Vielzahl von Menschen an Bord direkt nach einem Flug erkrankt. (Az.: S1U 61/15)

Die Flugbegleiterin aus Gießen war ihren Angaben nach bei einem Langstreckenflug der Lufthansa einem sogenannten Fume-Event ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um beißende Gerüche, die beim Abzapfen von Frischluft an den Turbinen für die Kabine durch geringe Mengen von Öl entstehen können. Nach ärztlicher Behandlung beantragte die Frau später bei der Unfallversicherung die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Dies lehnte die Versicherung ab, weil ihrer Auffassung nach nicht feststand, dass tatsächlich gesundheitsgefährdende Stoffe in das Flugzeug gelangten. Dagegen klagte die Stewardess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.