Todesflug AF 447 Rio-Paris: Ermittlungsrichter stellen Verfahren ein
Paris, 05. September 2019 Gut zehn Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine mit 228 Toten haben französische Ermittlungsrichter eine Einstellung des Justiz-Verfahrens verfügt. Dieser Beschluss betreffe sowohl die Fluggesellschaft Air France als auch den Hersteller Airbus, bestätigten Justizkreise der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Paris. Die Ermittlungsrichter stellen sich damit gegen die Staatsanwaltschaft, die Air […]
Paris, 05. September 2019
Gut zehn Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine mit 228 Toten haben französische Ermittlungsrichter eine Einstellung des Justiz-Verfahrens verfügt.
Dieser Beschluss betreffe sowohl die Fluggesellschaft Air France als auch den Hersteller Airbus, bestätigten Justizkreise der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Paris.
Die Ermittlungsrichter stellen sich damit gegen die Staatsanwaltschaft, die Air France – aber nicht Airbus – wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht bringen wollte. Die Ermittler werfen der Airline nach früheren Angaben unter anderem vor, die Piloten nicht ausreichend geschult zu haben.
Die Air-France-Maschine war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio de Janeiro in die französische Hauptstadt von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus stürzte 650 Kilometer von der Insel Fernando de Noronha entfernt in den Atlantik.
Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs AF 447 waren auch 28 Deutsche.
2012 stellten Ermittler fest, dass die Crew mit der Lage überfordert war, nachdem die für die Geschwindigkeitsmessung genutzten Pitot-Sonden vereist waren. Eigentlich sei die Situation beherrschbar gewesen.
Der Unfall erkläre sich durch das beispiellose Zusammenkommen mehrerer Umstände, schrieben nun die Ermittlungsrichter, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete. Die wichtigste Vereinigung von Angehörigen der Opfer wolle Beschwerde gegen die Anordnung der Ermittlungsrichter einlegen, so AFP unter Berufung auf den Anwalt der Vereinigung, Alain Jakubowicz.