Dübendorf, 05. Mai 2019 Die Ju-Air in der Schweiz darf ihre Oldtimer-Flugzeuge nicht mehr reparieren. Wie die Schweizer «Sonntagszeitung» berichtete, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) den beiden Betrieben, die bisher die Ju-Air-Oldtimer reparierten und instand hielten, die Zulassung dafür entzogen. «Alle Arbeiten an den Ju-52-Maschinen der Ju-Air sind eingestellt», wurde Bazl-Sprecher Urs Holderegger zitiert. […]

Dübendorf, 05. Mai 2019

Die Ju-Air in der Schweiz darf ihre Oldtimer-Flugzeuge nicht mehr reparieren.

Wie die Schweizer «Sonntagszeitung» berichtete, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) den beiden Betrieben, die bisher die Ju-Air-Oldtimer reparierten und instand hielten, die Zulassung dafür entzogen. «Alle Arbeiten an den Ju-52-Maschinen der Ju-Air sind eingestellt», wurde Bazl-Sprecher Urs Holderegger zitiert. Momentan gebe es weder Betriebe noch Einzelpersonen, die an den Maschinen Reparaturen oder Wartungen durchführen dürfen.

Beim Absturz einer Ju-52 im August 2018 waren 17 Passagiere und 3 Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen. Im November war ein vorläufiges Flugverbot verhängt worden, weil bei der Untersuchung des Wracks der abgestürzten Maschine Risse und Rost am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, gefunden wurden. Die Schäden galten allerdings nicht als Ursache des Unglücks. Im März untersagte das Bazl der Airline, kommerzielle Flüge anzubieten.

Die Airline hatte zuletzt geplant, den langfristigen Betrieb ihrer Ju-52 zu sichern. Die 70 und 80 Jahre alten Flugzeuge sollten dazu komplett demontiert und grundüberholt werden. Im Sommer 2019 und 2020 sollte daher nicht geflogen werden.

Das Bazl begründete seine Entscheidung mit den Ergebnissen von zuletzt durchgeführten Kontrollen. Die Ju-Air sagte der «Sonntagszeitung», dass die Zulassung lediglich ausgesetzt sei. Wegen des bis 2021 ruhenden Flugbetriebs müsse keine laufende Wartung stattfinden. «Notwendige Arbeiten können mit Einzelbewilligungen durchgeführt werden», relativierte die Airline.