Richter urteilen im November über Luftverkehrssteuer
Karlsruhe, 14. Oktober 2014 Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil über die Luftverkehrssteuer im November verkünden. Verkündungstermin sei der 5. November (Az.: 1 BvF 3/11). Das teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit. Rheinland-Pfalz hatte gegen die Abgabe geklagt. Das Land sieht in ihr eine „ungerechte Sonderbelastung“ für deutsche Flughäfen. Sie wird seit Anfang 2011 in drei Tarifen […]
Karlsruhe, 14. Oktober 2014
Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil über die Luftverkehrssteuer im November verkünden. Verkündungstermin sei der 5. November (Az.: 1 BvF 3/11). Das teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit.
Rheinland-Pfalz hatte gegen die Abgabe geklagt. Das Land sieht in ihr eine „ungerechte Sonderbelastung“ für deutsche Flughäfen. Sie wird seit Anfang 2011 in drei Tarifen erhoben. Pro Passagier werden bei Strecken bis zu 2500 Kilometer 7,50 Euro fällig, bei Mittelstreckenflügen bis 6000 Kilometer sind es 23,43 Euro.
Der Bund steht aber zu der Steuer. Sie verfolge neben finanziellen auch umwelt- und verkehrspolitische Ziele, hieß es in der mündlichen Verhandlung des Gerichts im Mai.
Die Richter müssen nun klären, ob die Steuer gerecht ausgestaltet ist und ob der Bund überhaupt dazu befugt war, sie zu erlassen. Auch die Luftverkehrsbranche ist gegen die Abgabe.