Luftverkehrssteuer auf dem Prüfstand
Karlsruhe, 2. Mai 2014 Karlsruhe verhandelt am 20. Mai über Luftverkehrsteuer Die umstrittene Luftverkehrsteuer steht am 20. Mai auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Wie das höchste deutsche Gericht heute in Karlsruhe mitteilte, wird über einen Antrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz verhandelt, das die Verfassungsmäßigkeit der Steuer über einen abstrakte Normenkontrolle prüfen lässt (1 BvF 3/11). […]
Karlsruhe, 2. Mai 2014
Karlsruhe verhandelt am 20. Mai über Luftverkehrsteuer
Die umstrittene Luftverkehrsteuer steht am 20. Mai auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Wie das höchste deutsche Gericht heute in Karlsruhe mitteilte, wird über einen Antrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz verhandelt, das die Verfassungsmäßigkeit der Steuer über einen abstrakte Normenkontrolle prüfen lässt (1 BvF 3/11). Aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz schadet die Steuer dem Standort.
Der Luftverkehr in Deutschland wächst nicht mehr so schnell wie gewohnt. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) führt die schwache Entwicklung unter anderem auf die seit 2011 erhobene deutsche Luftverkehrssteuer zurück, die Flüge aus Deutschland unnötig verteuere. In der Folge sei der deutsche Luftverkehr unterdurchschnittlich gewachsen und grenznahe Flughäfen hätten Kunden an Nachbarländer verloren.