Lufthansa scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Beihilfen
Luxemburg/Hahn, 12. April 2019 Die Lufthansa ist in ihrem juristischen Kampf gegen Beihilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn und gegen Verträge mit dem Billigflieger Ryanair vorerst gescheitert. Das erstinstanzliche EU-Gericht in Luxemburg wies am Freitag nach eigenen Angaben die Klage des Unternehmens als unzulässig ab, da diese ihre Befugnis dafür nicht nachgewiesen habe. Die Lufthansa, die im Gegensatz zu Ryanair nicht vom […]
Luxemburg/Hahn, 12. April 2019
Die Lufthansa ist in ihrem juristischen Kampf gegen Beihilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn und gegen Verträge mit dem Billigflieger Ryanair vorerst gescheitert.
Das erstinstanzliche EU-Gericht in Luxemburg wies am Freitag nach eigenen Angaben die Klage des Unternehmens als unzulässig ab, da diese ihre Befugnis dafür nicht nachgewiesen habe. Die Lufthansa, die im Gegensatz zu Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde.
Es ging um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind. Die Lufthansa ging von einem unfairen Wettbewerb aus und klagte gegen die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014. Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den Airport Hahn gebilligt. Fraport und beide Bundesländer waren früher die drei Gesellschafter des Hunsrück-Flughafens. Heute hält nur noch Hessen 17,5 Prozent. Die anderen 82,5 Prozent hat der chinesische Mischkonzern HNA 2017 erworben.
Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder keine staatlichen Beihilfen – oder sie waren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher nicht rechtskräftig. Lufthansa-Sprecher Helmut Tolksdorf teilte mit: «Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, und werden jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.» Das Unternehmen sei «nach wie vor davon überzeugt, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen Hahn sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind».