Karlsruhe, 05. August 2019 Das Recht von Fluggästen auf Entschädigung bei massiver Verspätung oder Ausfall ist unbestritten. Dennoch landen immer wieder Fälle vor Gericht. Der Bundesgerichtshof befasst sich am Dienstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe mit der Frage, ob die möglichen Arten von finanziellem Ausgleich addiert werden dürfen oder miteinander verrechnet werden. Hintergrund sind zwei ähnliche Fälle. […]

Karlsruhe, 05. August 2019

Das Recht von Fluggästen auf Entschädigung bei massiver Verspätung oder Ausfall ist unbestritten.

Dennoch landen immer wieder Fälle vor Gericht. Der Bundesgerichtshof befasst sich am Dienstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe mit der Frage, ob die möglichen Arten von finanziellem Ausgleich addiert werden dürfen oder miteinander verrechnet werden.

Hintergrund sind zwei ähnliche Fälle. Eine Fluggesellschaft verweigerte Passagieren die Mitnahme, sie mussten ihre Reise umorganisieren, andere Fluggäste landen viel später als geplant am Zielort. Die Betroffenen beanspruchen eine pauschale Entschädigung von 600 Euro nach der EU-Verordnung und zusätzlich Zahlungen für entstandene Kosten, etwa für Hotel und Mietwagen. In den Vorinstanzen hatten die Kläger verloren.