Fluglinie SAS muss Passagiere nach Pilotenstreik nicht entschädigen
Stockholm, 29. August 2019 Die skandinavische Airline SAS muss von einem tagelangen Pilotenstreik betroffenen Fluggästen keine Entschädigung zahlen. Das teilte die schwedische Allgemeine Beschwerdekammer (ARN) am Donnerstag nach der Prüfung eines Einzelfalls mit. Man sei zu der Einschätzung gelangt, dass der Pilotenstreik im Frühjahr ein außergewöhnlicher Vorgang gewesen sei, der außerhalb der Kontrolle von SAS gelegen […]
Stockholm, 29. August 2019
Die skandinavische Airline SAS muss von einem tagelangen Pilotenstreik betroffenen Fluggästen keine Entschädigung zahlen.
Das teilte die schwedische Allgemeine Beschwerdekammer (ARN) am Donnerstag nach der Prüfung eines Einzelfalls mit. Man sei zu der Einschätzung gelangt, dass der Pilotenstreik im Frühjahr ein außergewöhnlicher Vorgang gewesen sei, der außerhalb der Kontrolle von SAS gelegen habe. Währenddessen habe die Fluggesellschaft bewiesen, dass sie alles Notwendige unternommen habe, um den Streik und den Flugausfall abzuwenden.
Der Pilotenstreik bei SAS hatte Ende April und Anfang Mai sieben Tage lang große Teile des Flugverkehrs in Skandinavien lahmgelegt. Den Piloten ging es dabei um mehr Gehalt und bessere Planbarkeit ihrer Arbeitszeiten. Rund 4000 SAS-Flüge fielen aus, mehr als 380 000 Passagiere waren davon betroffen, darunter auch auf Verbindungen nach Deutschland. Der Streik endete nach zähen Schlichtungsgesprächen mit einer Tarifvereinbarung.
Im konkreten Fall prüfte die schwedische Kammer eine Beschwerde zu einem Flug zwischen Stockholm und Alicante. SAS konnte die Reisenden nicht umbuchen, weshalb diese sich Tickets für den Flug einer anderen Gesellschaft besorgten. SAS erstattete dafür die Kosten. Darüber hinaus wollten die Betroffenen Entschädigung laut der EU-Verordnung erhalten, wonach sie je nach Flug zwischen 250 und 600 Euro erhalten könnten. Der jetzige Beschluss dürfte wegweisend für andere Beschwerden sein.