Flüssige Medikamente im Handgepäck: Rezept mitnehmen

Berlin, 14. November 2018 Wer auf Medikamente angewiesen ist, braucht diese unter Umständen immer griffbereit – auch auf Reisen. Doch dürfen Urlauber flüssige Medikamente einfach ins Handgepäck packen? Grundsätzlich ist eine begrenzte Menge erlaubt: Reisende dürfen Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von maximal 100 Millilitern mitnehmen, wenn diese in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Kunststoffsack […]
Berlin, 14. November 2018
Wer auf Medikamente angewiesen ist, braucht diese unter Umständen immer griffbereit – auch auf Reisen.
Doch dürfen Urlauber flüssige Medikamente einfach ins Handgepäck packen? Grundsätzlich ist eine begrenzte Menge erlaubt: Reisende dürfen Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von maximal 100 Millilitern mitnehmen, wenn diese in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Kunststoffsack stecken. Pro Urlauber ist ein Beutel erlaubt. Darauf macht die Bundespolizei auf ihrer Webseite aufmerksam. Von dieser Regel sind notwendige flüssige Medikamente, versiegelte Duty-free-Einkäufe und Spezialnahrung für Babys ausgenommen. Bei Medikamenten sollte man den Bedarf glaubhaft nachweisen können, etwa mit einem Rezept oder Attest.
Damit es keine Probleme gibt, können Reisende vorab Rücksprache mit der Fluggesellschaft, der Bundespolizei oder dem Flughafen halten. Letztlich entscheidet aber das Personal der Sicherheitskontrolle über die Mitnahme. Wenn möglich sollten Reisende zusätzlich einen Vorrat des Medikaments ins Aufgabegepäck packen.