EU-Flugsicherheitsbehörde legt Bestimmungen für Drohnenflüge fest
Köln, 11. Juni 2019 Nach Störungen des Flugbetriebs an verschiedenen Flughäfen werden Regeln für Drohnen europaweit vereinheitlicht. Die zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln publizierte am Dienstag Bestimmungen, die bis Juni 2020 in nationales Recht übergeführt werden müssen. Neben technischen Anforderungen enthält das Schreiben Standards für den sicheren Betrieb. Eine Drohne soll der Mitteilung zufolge zudem identifizierbar sein, «damit […]
Köln, 11. Juni 2019
Nach Störungen des Flugbetriebs an verschiedenen Flughäfen werden Regeln für Drohnen europaweit vereinheitlicht.
Die zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln publizierte am Dienstag Bestimmungen, die bis Juni 2020 in nationales Recht übergeführt werden müssen. Neben technischen Anforderungen enthält das Schreiben Standards für den sicheren Betrieb. Eine Drohne soll der Mitteilung zufolge zudem identifizierbar sein, «damit die Behörden eine einzelne Drohne nachverfolgen können, wenn dies nötig ist». Die Bestimmungen seien gut für die Sicherheit und respektierten zugleich die Privatsphäre der Bürger, hieß es in der Mitteilung.
EASA-Chef Patrick Ky war zufrieden mit dem grenzüberschreitenden Werk. Sowohl kommerzielle Nutzer wie auch Privatleute hätten dadurch künftig eine klare Vorstellung, was erlaubt sei und was nicht, erklärte er. Anwender könnten ihre Drohnen in allen EU-Staaten nach den gleichen Regeln einsetzen – dies ist auch für Firmen wichtig, die Drohnen in ihr Geschäftsmodell integriert haben. In Deutschland gibt es seit längerem bereits Vorschriften zum Drohnen-Einsatz, die nun teilweise geändert werden müssen.