Der Absturz der Germanwings-Maschine und die Folgen
22.07.2015 Le Vernet – Alle 150 Menschen an Bord des Germanwings-Flugs 4U9525 kamen beim Absturz in Frankreich ums Leben. Ein Rückblick: 24. März 2015: Der Airbus der Lufthansa-Tochter zerschellt auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen. 26. März: Die Auswertung des Stimmenrekorders nährt den Verdacht, dass Copilot Andreas Lubitz den Airbus […]
22.07.2015
Le Vernet – Alle 150 Menschen an Bord des Germanwings-Flugs 4U9525 kamen beim Absturz in Frankreich ums Leben. Ein Rückblick:
24. März 2015: Der Airbus der Lufthansa-Tochter zerschellt auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen.
26. März: Die Auswertung des Stimmenrekorders nährt den Verdacht, dass Copilot Andreas Lubitz den Airbus mit Absicht in die Katastrophe gesteuert hat. Der Pilot sei aus dem Cockpit ausgesperrt gewesen.
27. März: Ermittler berichten von zerrissenen Krankschreibungen des Copiloten, auch für den Absturztag.
30. März: Es wird offiziell mitgeteilt, dass der Copilot vor Jahren als suizidgefährdet eingestuft wurde und in Psychotherapie war.
31. März: Laut Lufthansa wusste ihre Verkehrsfliegerschule während der Ausbildung des Copiloten von einer früheren Depression.
2. April: Einsatzkräfte finden auch die zweite Blackbox, den Flugdatenschreiber. Laut Staatsanwaltschaft Düsseldorf informierte sich Lubitz im Internet über Wege der Selbsttötung und den Schutz von Cockpittüren.
3. April: Die Analyse des Flugdatenschreibers ergibt, dass der Copilot den Airbus bewusst in den Sinkflug brachte und dabei beschleunigte.
17. April: Bei einer Trauerfeier mit 1400 Gästen im Kölner Dom gedenken Angehörige und die Staatsspitze der Opfer des Absturzes.
6. Mai: Zwischenbericht der französischen Ermittler: Demnach hatten alle Handlungen des Copiloten nur ein Ziel – «das Flugzeug auf den Boden stürzen zu lassen».
8. Juni: Ermittlern zufolge hat der Copilot in den zwei Jahren vor der Katastrophe Dutzende Ärzte wegen mehrerer Probleme aufgesucht.
9. Juni: Eine Sondermaschine mit den sterblichen Überresten von 44 Opfern des Unglücks landet in Düsseldorf.
11. Juni: Der Copilot war laut französischer Staatsanwaltschaft fluguntauglich. Zu diesem Urteil seien mehrere Ärzte gekommen.
18. Juni: Die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Es soll auch eine Verantwortung von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa geklärt werden.
17. Juli: Eine EU-Expertengruppe unter Leitung der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA schlägt als Konsequenz aus dem Unglück generelle psychologische Untersuchungen für künftige Berufspiloten vor.
Quelle: dpa