Auf 10.000 Höhenmetern sicher reisen
Frechen-Königsdorf, 10. Dezember 2014 Wie auch Kinder im Flugzeug sicher reisen Familien sind heute immer mobiler, besonders in der Ferienzeit. Für viele Kinder beginnt der Urlaub bereits mit der Reise in einem Flugzeug. Während es für Eltern heutzutage selbstverständlich ist im Auto einen Kindersitz zu verwenden, ist dieses Sicherheitsdenken im Flugzeug noch nicht angekommen. Doch […]
Frechen-Königsdorf, 10. Dezember 2014
Wie auch Kinder im Flugzeug sicher reisen
Familien sind heute immer mobiler, besonders in der Ferienzeit. Für viele Kinder beginnt der Urlaub bereits mit der Reise in einem Flugzeug. Während es für Eltern heutzutage selbstverständlich ist im Auto einen Kindersitz zu verwenden, ist dieses Sicherheitsdenken im Flugzeug noch nicht angekommen. Doch es lohnt sich, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen und gründlich zu informieren: Fluggesellschaften und Sicherheitsexperten bestätigen, dass Kinder auch im Flugzeug mit einem Kindersitz sicherer unterwegs sind.
Wenn Eltern eine Flugreise mit dem Kind planen, steht das Thema Kindersicherheit im Flugzeug oftmals nicht weit oben auf der Prioritätenliste. Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, sein Kind im Kindersitz an Bord zu sichern. Doch es kann auch im Flugzeug für Kinder gefährlich werden: „In der Öffentlichkeit besteht ein verzerrtes Bild darüber, dass es nur schwere, aber seltene Flugzeugunglücke gibt, die nicht überlebbar sind. Allerdings berücksichtigen viele Fluggäste oftmals nicht die mögliche Gefahr von Luftlöchern oder Komplikationen durch einen wetterbedingten turbulenten Flug“, erklärt Unfallforscher Dr. Wolfram Hell der Ludwig-Maximilians-Universität München. Viele kennen Geschichten von Verwandten und Freunden, die einen unruhigen Flug hatten. „Besonders kleine Kinder, die im Flugzeug nicht in einem Kindersitz gesichert sind, können durch Luftlöcher gegen die Vordersitze oder Armlehne des Flugzeugs schlagen oder gegen die Decke des Flugzeugs prallen und sich so schwer verletzen.“ Es ist aber gar nicht so einfach, die verschiedenen Regelungen und Vorschriften der Airlines zu verstehen. Was müssen Eltern wissen, wenn sie ihre Kinder an Bord richtig sichern wollen?
Ist es gesetzlich verpflichtend, Kinder an Bord zu sichern?
Am 16. Juli 2008 trat eine EU-Regelung zur Sicherung von Kleinkindern unter zwei Jahren in Flugzeugen in Kraft. Demnach müssen Kinder entweder durch Schlaufengurte auf dem Schoß der Eltern oder durch Kindersitze gesichert werden. Allerdings gilt: Eltern müssen bei der Verwendung eines Kindersitzes einen extra Sitzplatz für ihr Kind buchen.
Bis zu welchem Alter sollten Kinder an Bord gesichert werden?
Empfehlenswert ist es, Kinder so lange wie möglich in einem Kindersitz zu sichern. Der TÜV Rheinland gibt als Orientierung an, Kinder mindestens bis zu sechs Jahren bzw. einer Körpergröße von 1,25 Metern in einem Rückhaltesystem zu sichern. Die Sicherheitsgurte im Flugzeug sind für Erwachsene ausgerichtet. Daher ist ein kleines Kind ohne Kindersitz im Flugzeug nicht richtig geschützt. Da es erlaubt ist, Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der Eltern mit einem Schlaufengurt zu sichern, verzichten einige Eltern auf Kindersitze. Durch den Schlaufengurt wird das Kind zwar auf dem Schoß des Erwachsenen festgehalten, allerdings wirkt es bei einem Zwischenfall als eine Art „Airbag“ für den Erwachsenen, und es kann zu schweren bis tödlichen Verletzungen für das Kind kommen.
Welchen Kindersitz darf man mit an Bord nehmen?
Kindersitze müssen von den Eltern selbst mitgebracht werden. Airlines stellen diese leider nicht zur Verfügung. Allerdings ist nicht jeder Kindersitz für eine Reise im Flugzeug geeignet. An Bord können generell nur Sitze verwendet werden, die mit einem Zwei-Punkt-Gurt befestigt werden können. Dies ist nicht bei allen Kindersitzen der Fall. Der TÜV Rheinland prüft Kindersitze nach der Verwendbarkeit im Flugzeug. Zugelassene Sitze sind daher mit einem TÜV Rheinland-Zeichen mit dem Hinweis „For use in aircraft“ erkennbar.
Vor der Reise muss man sich bei der Fluggesellschaft informieren, da je nach Gesellschaft und Reiseziel die Vorgaben variieren. In Europa dürfen zum Beispiel Sitze wie der Römer Eclipse oder der Maxi-Cosi Mico benutzt werden.
Gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Reiseland und Fluggesellschaft?
Kinder unter zwei Jahren haben weltweit keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz, deswegen muss ein Sitzplatz für den Kindersitz extra gebucht werden. Für Flugreisen außerhalb Europas gilt weiterhin europäisches Recht, wenn man mit einer europäischen Maschine unterwegs ist. Generell erhalten nur Sitze die Erlaubnis, die von der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA (Luftfahrtbehörde der USA) oder Transport Kanada (auf der Grundlage einer national technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Die Sitze müssen nach der UN-Prüfnorm ECE R 44 – 03 oder 04 oder nach der kanadischen CMVSS 213/213.1 bzw. der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 zugelassen worden sein. Viele Airlines bieten auf ihren Webseiten einen Überblick über genehmigte Sitze verschiedener Anbieter, damit Eltern sich nicht mit den komplizierten Regelungen verschiedener Länder auseinandersetzen müssen.
Ist es genauso sicher, ein Baby in einem Kinderwagen mitzunehmen?
Leichte, kleinere Kinderwagen dürfen bis zum Gate mitgenommen werden und müssen dann an Bord verstaut werden. Pro Kind dürfen Eltern einen Kinderwagen, einen Buggy, einen Kindersitz oder ein Kinderreisebett kostenlos aufgeben. In der Kabine dürfen Kinder allerdings nicht in einem Kinderwagen, sondern nur in einem Kindersitz oder Schlaufengurt gesichert werden.
Wie wird ein Kindersitz im Flugzeug installiert?
Für ein Flugzeug zugelassene Kindersitze können an Bord nur mit einem Zwei-Punkt-Gurt gesichert werden. Sitze, die mit einem Drei-Punkt-Gurt oder dem Befestigungssystem ISOFIX zu installieren sind, können daher nicht an Bord mitgenommen werden. Die genaue Installationsanleitung kann man der Gebrauchsanweisung des Kindersitzes entnehmen.
Was muss man bei der Buchung beachten?
Für Kinder unter zwei Jahren, die in einen Kindersitz fliegen, muss ein extra Sitzplatz gebucht und rechtzeitig bei der Fluggesellschaft angemeldet werden, dass ein Kindersitz verwendet wird. In den meisten Fällen benötigen die Fluggesellschaften noch Auskünfte über die Norm und Kennnummer des Sitzes, die Sitzmaße, die Flugdaten und das Alter des Kindes sowie die Vor- und Nachnamen der Mitreisenden. Bei nicht angemeldeten Sitzen kann die Beförderung in der Kabine verweigert werden. Daher muss je nach Fluggesellschaft individuell geprüft werden, welche Vorschriften bestehen.
Welche Kosten entstehen?
Für Kinder unter zwei Jahren entstehen zusätzliche Kosten durch die Buchung eines Sitzplatzes. Den bieten die meisten Fluggesellschaften allerdings zu reduzierten Preisen an. Der Kindersitz muss von den Eltern gestellt werden. Je nachdem, ob ein passendes Modell schon vorhanden ist, können hier weitere Kosten entstehen.
Kann der Kindersitz auch in dem Zielreiseland für das Auto benutzt werden?
Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Kindersitz-Regelungen. So gelten in den USA andere Bestimmungen als in Kanada oder Neuseeland. Prinzipiell ist es häufig nicht zulässig, europäische Kindersitze auf anderen Kontinenten zu nutzen. In Brasilien wurde der Verkauf von Fangkörpersystemen mit Wirkung ab 1. Januar 2016 untersagt, so dass ab diesem Zeitpunkt keine dieser Systeme mehr in den Geschäften erhältlich sein dürfen. Eltern sollten rechtzeitig überprüfen, ob ihr Kindersitzmodell auf dem dortigen Markt zugelassen ist.
Dürfen Kindersitze auch für größere Kinder verwendet werden?
Eine Sitzerhöhung, damit der Gurt bei dem Kind richtig positioniert ist, wird bis zu sechs Jahren bzw. einer Größe von 1,25 Metern empfohlen. Größere Kinder sollten wie alle anderen Passagiere normal mit dem Flugzeuggurt gesichert werden.
ots / www.kleineheldenlebensicher.de