Altersbeschränkung für Piloten kommt vor Europäischen Gerichtshof
Erfurt, 27. Januar 2016 Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in der umstrittenen Frage der Lizenzbeschränkung für ältere Piloten den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Die obersten deutschen Arbeitsrichter wollen geklärt wissen, ob die EU-Verordnung zur Altersbegrenzung von Piloten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist (5 AZR 263/15). Piloten dürfen derzeit nach Erreichen […]
Erfurt, 27. Januar 2016
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in der umstrittenen Frage der Lizenzbeschränkung für ältere Piloten den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.
Die obersten deutschen Arbeitsrichter wollen geklärt wissen, ob die EU-Verordnung zur Altersbegrenzung von Piloten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist (5 AZR 263/15).
Piloten dürfen derzeit nach Erreichen des 65. Lebensjahres kein Flugzeug im gewerblichen Luftverkehr mehr fliegen. Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts von heute hatte ein früherer Pilot der Lufthansa-Regionaltochter Cityline dagegen geklagt.
Der Mann vollendete im Oktober 2013 sein 65. Lebensjahr und schied nach Erreichen der Regelaltersgrenze Ende Dezember 2013 aus. Allerdings wurde er im November und Dezember 2013 nicht beschäftigt. Der Pilot fordert daraufhin die Vergütung für diese beiden Monate vor Gericht ein. Die Vorinstanzen hatten seiner Klage überwiegend stattgegeben.