Barrierefreies Reisen ermöglicht Menschen mit Behinderung eine reibungslose Flugreise. Die Rechte für diese sind in der EU klar definiert.

Das Thema barrierefreies Reisen gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere in der aktuellen Reisezeit. Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität stoßen bei Flugreisen auf besondere Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, gibt es innerhalb der EU sowie in vielen weiteren Ländern spezifische Gesetze, die den Zugang zu speziellen Hilfeleistungen garantieren. Doch welche Rechte haben Fluggäste mit Behinderungen konkret? Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp informiert darüber, welche Unterstützung ihnen zusteht.

Rechte von Fluggästen mit Behinderung innerhalb der EU

In der EU sind die Rechte von Fluggästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität klar definiert. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 stellt sicher, dass betroffene Passagiere auf ihrer gesamten Reise – vom Check-in bis zur Ankunft am Zielort – die notwendige Unterstützung erhalten. Dieser Service ist in der Regel kostenfrei und umfasst unter anderem Hilfen beim Ein- und Aussteigen, der Fortbewegung im Flughafen sowie beim Gepäck.

Damit die Unterstützung reibungslos abläuft, ist es entscheidend, dass Fluggäste mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn ihre Bedürfnisse bei der Fluggesellschaft und dem Flughafen anmelden. Dies umfasst auch die Angabe, ob eine Begleitperson oder ein Assistenzhund mitreist. Besonders wichtig ist die kostenlose Beförderung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, die von den Airlines mit Sorgfalt behandelt werden müssen.

Fliegen mit Behinderung: Besondere Herausforderungen bei Billigfluggesellschaften

Auch bei Billigfluggesellschaften haben Fluggäste mit Behinderungen Anspruch auf dieselben Hilfeleistungen wie bei regulären Airlines. Da viele dieser Airlines jedoch keine Fluggastbrücken verwenden, kann der Zugang zum Flugzeug schwieriger sein. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Anmeldung der benötigten Hilfe, um Komplikationen vor Ort zu vermeiden.

Fliegen mit Behinderung: Beschwerden bei mangelnder Unterstützung

Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen mit Behinderungen während ihrer Flugreisen schlecht behandelt oder nicht ausreichend unterstützt werden. Laut Nina Staub, Fluggastrechtexpertin bei AirHelp, sollten betroffene Passagiere in solchen Fällen sofort eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft oder dem Flughafen einreichen. Wenn die Antwort unzufriedenstellend ist, kann die Beschwerde an nationale Durchsetzungsstellen weitergeleitet werden.

Betroffene sollten sich in keinem Fall mit einer unangemessenen Behandlung abfinden. Barrierefreies Reisen ist ein Recht, das nicht nur den Zugang zu Hilfsmitteln und Unterstützung umfasst, sondern auch den Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung sichert.