Künftig werden Flughafenblockaden von Klimaschützern mit höheren Strafen belegt. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich. Doch auch das Mitführen verbotener Gegenstände hat an deutschen Flughäfen härtere Konsequenzen.

An diese Bilder dürften sich bestimmt noch so einige erinnern: Klimaaktivisten hatten sich am 18. Mai auf einer Zufahrt zu den Start- und Landebahnen des Flughafens München festgeklebt. Andere besprühten teure Privatjets auf der Insel Sylt mit Farbe. Die Folgen waren jedes Mal enorm. Tausende Passagiere mussten sich einen anderen Reiseplan überlegen, mehrere Maschinen mussten umgeleitet werden und Flughäfen wurden aus Sicherheitsgründen teilweise sogar komplett geschlossen. In der Vergangenheit hat es immer wieder solche Vorfälle an deutschen Flughäfen gegeben. Nun will das Bundesinnenministerium härter gegen mutwillige Störungen an Airports vorgehen. Das Kabinett billigte am heutigen Mittwoch eine entsprechende Vorlage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Änderungen im Luftsicherheitsgesetz: Was ist vorgesehen?

Doch was heißt das konkret? In wieweit soll sich das Luftsicherheitsgesetz ändern? Die neue Vorschrift soll das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellen, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs gefährdet wird. Bisher wird nur eine Geldbuße verhängt, schon bald steht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe auf dem Programm. Das Durchschneiden eines Zauns oder das Blockieren der Startbahn wird also richtig teuer!

„Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben“, erklärte Nancy Faeser. Es sei auch für Unbeteiligte gefährlich. „Solche Vorfälle blockieren außerdem oftmals zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden.“ Die Vorlage wurde den Angaben zufolge eng mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing abgestimmt. „Ich setze darauf, dass diese Gesetzesverschärfung Aktivisten abschreckt und Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausbleiben“, erklärte Wissing.

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe: Mitführen verbotener Gegenstände

In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es weiter: „Führt eine Person beim vorsätzlichen, unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe, bestimmte Messer, ätzende oder giftige Stoffe bei sich, kann diese Tat in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betraft werden.“ Gleiches soll auch gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.