Corona: Digitale Einreiseanmeldung soll im November kommen
Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sollen sich ab November noch vor der Einreise nach Deutschland online registrieren. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mit. Gedruckte Aussteigekarten, wie sie zum Beispiel von Fluggesellschaften an Passagiere verteilt wurden, entfallen dann. Für Individualreisende, die zum Beispiel im eigenen Auto unterwegs sind, ist die Registrierungspflicht neu. Sie […]
Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sollen sich ab November noch vor der Einreise nach Deutschland online registrieren.
Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mit. Gedruckte Aussteigekarten, wie sie zum Beispiel von Fluggesellschaften an Passagiere verteilt wurden, entfallen dann.
Für Individualreisende, die zum Beispiel im eigenen Auto unterwegs sind, ist die Registrierungspflicht neu. Sie mussten sich nach ihrer Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet aber bislang schon beim Gesundheitsamt melden, wenn sie keine Aussteigekarte ausgefüllt hatten. Dieser Schritt ist künftig nicht mehr nötig, weil die Gesundheitsämter direkten Zugriff haben sollen auf die Daten aus der Online-Registrierung.
Das neue System soll Nutzern zur Verfügung stehen, sobald die Länder die neuen Quarantäneregeln für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten in Kraft setzen. Das ist nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert für den 8. November geplant. Eigentlich war Anfang Oktober als Startzeitpunkt vorgesehen. Das Bundesinnenministerium betonte am Mittwoch, die nötige Software sei einsatzbereit und werde nun dem Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt.
Reisende sollen ihren Namen, persönliche Daten, Herkunfts- und Zielort sowie den Einreisezeitpunkt angeben, bei Flugreisen auch die Flugnummer. Die Daten werden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erhoben. Die Behörden können sie – ebenso wie Angaben in Gästelisten bei Restaurantbesuchen – auch für die Verfolgung von Straftaten nutzen, wenn dies rechtlich zulässig ist.
dpa