Berlin, 13. September 2019 Wer im Herbst nach Neuseeland reisen will, sollte sich rechtzeitig um die elektronische Reisegenehmigung kümmern. Sie ist ab dem 1. Oktober Pflicht. Für Reisen nach Neuseeland ist ab dem 01. Oktober eine elektronische Reisegenehmigung nötig. Die «New Zealand electronic Travel Authority» (NZeTA) sollte mindestens 72 Stunden vor Antritt der Reise online […]

Berlin, 13. September 2019

Wer im Herbst nach Neuseeland reisen will, sollte sich rechtzeitig um die elektronische Reisegenehmigung kümmern. Sie ist ab dem 1. Oktober Pflicht.

Für Reisen nach Neuseeland ist ab dem 01. Oktober eine elektronische Reisegenehmigung nötig. Die «New Zealand electronic Travel Authority» (NZeTA) sollte mindestens 72 Stunden vor Antritt der Reise online beantragt werden, rät New Zealand Immigration auf der Homepage.

Nötig ist das Dokument für alle Touristen, die ohne Visum einreisen wollen. Auch Kreuzfahrttouristen, die in Neuseeland an Land gehen wollen, brauchen das Dokument. Das gilt auch für Flugreisende, die über den internationalen Flughafen in Auckland zu weiteren Zielen reisen. Für das Ausfüllen stellt die Einwanderungsbehörde einen Leitfaden auf Deutsch zur Verfügung.

Die Kosten für das Dokument liegen bei 12 neuseeländischen Dollar (rund 7 Euro) beziehungsweise 9 neuseeländischen Dollar (rund 5 Euro), wenn es in der App beantragt wird. Die NZeTA ist zwei Jahren gültig.

Mit dem Antrag fällig wird auch eine Tourismusabgabe in Höhe von 35 neuseeländischen Dollar (rund 20 Euro). Diese Gebühr mit dem Namen «International Visitor Conservation and Tourism Levy» (IVL) soll in die touristischen Infrastruktur investiert werden.