Bericht: Ministerien und Behörden buchten 229 116 Inlandsflüge
Berlin, 25. Juli 2019 Die Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden haben einem Medienbericht zufolge im vergangenen Jahr 229 116 Flüge im Inland absolviert. Dies berichtete «Welt» am Donnerstag unter Berufung auf das Innenministerium, das diese Dienstreisen erfasst. Eine Abfrage bei den Ministerien ergab zudem, dass bei mehreren von ihnen die Zahl dieser Flugreisen […]
Berlin, 25. Juli 2019
Die Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden haben einem Medienbericht zufolge im vergangenen Jahr 229 116 Flüge im Inland absolviert.
Dies berichtete «Welt» am Donnerstag unter Berufung auf das Innenministerium, das diese Dienstreisen erfasst. Eine Abfrage bei den Ministerien ergab zudem, dass bei mehreren von ihnen die Zahl dieser Flugreisen in den ersten Monaten 2019 gestiegen ist. Auch in angegliederten Institutionen wie Bundesamt für Migration, Bundesbank oder Kreditanstalt für Wiederaufbau gehören demnach Reisen per Flugzeug zum Arbeitsalltag.
Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen. Und angesichts der Erderhitzung sind gerade Inlandsflüge umstritten, weil es oftmals umweltfreundliche Alternativen gibt, etwa die Bahn. 2018 flogen laut Statistischem Bundesamt 23,5 Millionen Passagiere im Inland.
Bei den Ministerien gehört das Verteidigungsressort dem Bericht zufolge zu den größten Vielfliegern. Seine Mitarbeiter flogen 2018 insgesamt 13 437 Mal inländisch, also 1119 Mal pro Monat.
Die Strecke von Berlin nach Bonn spielt für die Ministerien eine besondere Rolle, weil alle Ministerien zwei Dienstsitze haben, einen in Berlin und einen in Bonn. Allein die Mitarbeiter des Ressorts für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung flogen im vergangenen Jahr dem Bericht zufolge 4490 Mal diese Strecke.
Nicht alle Ressorts antworteten laut «Welt» vollständig auf die Fragen nach ihren Flugreisen. Fünf Ministerien verweigerten die Antwort komplett. Das Bildungsministerium etwa begründete dies damit, die Zahlen laut rechtlicher Lage nicht mitteilen zu müssen.