Koffer kommt nicht rechtzeitig an: Rechte von Pauschalurlaubern
Hannover/Düsseldorf, 17. Juli 2019 Wenn der Koffer beim Flug auf der Strecke bleibt, kann einem das den Urlaub gründlich vermiesen. Welche Rechte haben Pauschalreisende in solchen Fällen? Wenn der Koffer nicht rechtzeitig am Urlaubsziel ankommt, dürfen Pauschalreisende den Preis mindern. «Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass das Gepäck und der Reisende pünktlich und unbeschädigt am […]
Hannover/Düsseldorf, 17. Juli 2019
Wenn der Koffer beim Flug auf der Strecke bleibt, kann einem das den Urlaub gründlich vermiesen. Welche Rechte haben Pauschalreisende in solchen Fällen?
Wenn der Koffer nicht rechtzeitig am Urlaubsziel ankommt, dürfen Pauschalreisende den Preis mindern. «Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass das Gepäck und der Reisende pünktlich und unbeschädigt am Reiseziel ankommen», sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Ist dies nicht der Fall, haben Pauschalurlauber einen Minderungsanspruch.
Um ihre Rechte geltend zu machen, müssen Reisende direkt nach der Landung den Verlust ihres Koffers am «Lost-and-Found»-Schalter des Flughafens melden. «Dort erhalten sie eine schriftliche Bestätigung, die sie später beim Reiseveranstalter einreichen müssen.» Zudem sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort über das fehlende Gepäckstück informieren, um ihre Ansprüche zu wahren und dem Veranstalter die Möglichkeit zu geben, den Reisemangel zu beheben.
Die Anzahl der Tage, die Reisende auf ihr Gepäck warten müssen, beeinflusst die Höhe der Preisminderung. «Taucht das Gepäck im Extremfall während des gesamten Urlaubes nicht auf, sind bis zu 50 Prozent Preisminderung möglich», sagt Degott. In so einem Fall seien auch Ansprüche auf Schadenersatz denkbar.
Das gilt auch für alle Flugreisende, deren aufgegebener Koffer gar nicht mehr auftaucht. «Dann können Reisende laut Montrealer Abkommen maximal bis zu 1300 Euro pro Gepäckstück von der Fluggesellschaft erhalten», sagt Degott. Dafür müssen sie auch den Verlust melden sowie genau dokumentieren, was sie eingepackt haben. Idealerweise können sie den Wert mit Rechnungen nachweisen.
In der Regel komme das Gepäck aber zwei, drei Tage später doch noch an. Kaufen sich Pauschalurlauber im Urlaubsort zwischenzeitlich Ersatzkleidung, sollten sie unbedingt die Quittungen aufbewahren, rät Degott. «Diese können sie später beim Reiseveranstalter einreichen.» In der Regel erhalten Reisende zumindest einen Teilbetrag zurück.
Zahlreiche Passagiere mussten am Mittwoch am Düsseldorfer Flughafen ohne Koffer abheben. Grund dafür war eine technische Störung bei der Gepäckabfertigung. Rund 2500 Gepäckstücke waren wegen der Panne zurückgeblieben.