Regierung räumt Mängel bei Kontrolle der Flughafen-Sicherheit ein
13.07.2015 Damit hat sie es indirekt als berechtigt anerkannt, dass die EU-Kommission Deutschland deswegen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt hat. Bisher hatten Regierungsäußerungen dazu eher Zweifel erkennen lassen. Berlin – Wie die «Mitteldeutsche Zeitung» (Montag) aus Halle berichtet, antwortete das Bundesinnenministerium nun auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion: «Die Auswertung der Qualitätskontrollberichte für das Jahr […]
13.07.2015
Damit hat sie es indirekt als berechtigt anerkannt, dass die EU-Kommission Deutschland deswegen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt hat. Bisher hatten Regierungsäußerungen dazu eher Zweifel erkennen lassen.
Berlin – Wie die «Mitteldeutsche Zeitung» (Montag) aus Halle berichtet, antwortete das Bundesinnenministerium nun auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion: «Die Auswertung der Qualitätskontrollberichte für das Jahr 2014 zeigt, dass an einigen Flughäfen von einigen Ländern die Qualitätskontrollmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Häufigkeit durchgeführt worden sind. Die konkrete Durchführung dieser Qualitätskontrollmaßnahmen obliegt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung den Ländern.»
Die EU-Kommission hatte im Mai Klage eingereicht, weil Deutschland seine Flughäfen zu selten und zu lückenhaft überwache und damit gegen europäische Vorgaben verstoße. Ein Ministeriumssprecher hatte damals argumentiert, dass die Klage sich auf eine Luftsicherheits-Inspektion von 2012 beziehe, die Bundesrepublik damals jedoch unverzüglich Verbesserungen eingeleitet habe. Die neue Einlassung belegt nun, dass offensichtlich auch zwei Jahre später noch Mängel bestanden.
Der Vizevorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, forderte in der Zeitung die Einstellung von mehr Personal bei der Bundespolizei. Er sprach sich zudem dafür aus, die Privatisierung der Fluggastkontrollen rückgängig zu machen.
Quelle: dpa