Berlin, 25. Juni 2014 Der Hauptstadtflughafen BER ist noch nicht mal in Betrieb, über die Flugrouten wird aber schon fleißig gestritten. Diesmal geht es in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Wannsee-Flugroute. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute über die sogenannte Wannsee-Flugroute des Hauptstadtflughafens BER. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte die Route im Januar 2013 […]

Berlin, 25. Juni 2014

Der Hauptstadtflughafen BER ist noch nicht mal in Betrieb, über die Flugrouten wird aber schon fleißig gestritten. Diesmal geht es in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Wannsee-Flugroute.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute über die sogenannte Wannsee-Flugroute des Hauptstadtflughafens BER. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte die Route im Januar 2013 gekippt, denn sie führt in rund drei Kilometern Entfernung an einem Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums vorbei. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung habe es bei der Festlegung der Route versäumt, das Absturz- und Anschlagrisiko angemessen zu ermitteln, urteilte das OVG.

Das Bundesamt legte Revision ein, über die nun in Leipzig verhandelt wird. Mit einem Urteil wird nach Angaben des Gerichts noch im Laufe heutigen Tages gerechnet. Gegen die Flugrouten-Festsetzung klagten zwei Umlandgemeinden sowie mehrere Grundstückseigentümer, die in der Nähe des Helmholtz-Zentrums wohnen. (Az.: BVerwG 4 C 2.13. und BVerwG 4 C 3.13).

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung könnte die Risikoabwägung theoretisch nachholen. Zunächst solle jedoch das Urteil aus Leipzig abgewartet werden, sagte eine Sprecherin. Vorläufig spiele es auch keine Rolle, dass der Forschungsreaktor 2020 sowieso abgeschaltet werden soll. Das Bundesamt strebt eine Grundsatzentscheidung zur Flugroutenfestsetzung an.